19.11.2013 - 4.2 Uferwegkonzeption neue Ortsteile

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Die Einbringung ist bereits in der vergangenen Sitzung erfolgt. Herr Kneiding (Stadtentwicklung-Verkehrsentwicklung) geht auf die ausgereichte Tischvorlage ein.

-          Änderung des Steckbriefes Uferabschnitt: 1 Golm (Änderungen in Planung; Zielzustand/Handlungsziele; farbig hervorgehoben) basierend auf dem Votum des OBR Golm

-          Ergänzung: A 3 Plan: Übersicht – Eigentümer Zielwege

 

 

Herr Wartenberg kritisiert in seiner Funktion als Ortsvorsteher, dass der Beschluss des OBR Fahrland noch nicht Berücksichtigung gefunden hat. Folgende Beschlussergänzung hat der OBR Fahrland in seiner Sitzung am 23.10.2013 einstimmig empfohlen:

 

"Neuer dritter Absatz::

Dabei sind die Eigentumsverhältnisse sowie Dienstbarkeiten, Wegerechte und andere in den Grundbüchern eingetragene Nutzungseinschränkungen genau zu ermitteln und die Eigentümer und Begünstigten frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen. Das gilt auch für die angrenzenden Flächen. Bei der Planung müssen auch Folgekosten (Sicherung, Pflege, Winterdienst) berücksichtigt werden."

 

Herr Kneiding bestätigt die Behandlung im OBR Fahrland. Er signalisiert für die Verwaltung, der Empfehlung aus dem OBR Fahrland zuzustimmen, so wie auch der Empfehlung des OBR Golm gefolgt worden sei (sh. ausgereichte Tischvorlage – farbig hervorgehoben).

 

 

Auf die Nachfrage von Herrn Kirsch bezüglich der geplanten Mitnutzung von Betriebs- und Privatwegen erläutert Herr Kneiding, dass es sich hierbei ausschließlich um bereits vorhandene Wege handelt, deren Nutzbarkeit für die Allgemeinheit dauerhaft gesichert werden soll.

 

Herr Kirsch bittet weiterhin um Begründung für die uferferne Wegeführung im Bereich Neu Fahrland - westlich Birnenplantage. Herr Kneiding verweist auf die dort vorhandene uferseitige Bebauung, auf die Rücksicht zu nehmen sei. Es gebe örtlich nur einen geringen Bedarf für eine zusätzliche Ufererschließung zu Erholungszwecken. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit werde an besiedelten Uferabschnitten in Neu Fahrland daher ein Stichwegekonzept verfolgt. Die Wegeverbindungen erfolgen dabei über ufernahe öffentliche Straßen.

 

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Das Uferwegekonzept ist als Grundlage des weiteren Verwaltungshandelns für die künftige Uferwegeentwicklung in den Ortsteilen anzuwenden.

 

Das Uferwegekonzept für die Ortsteile soll zusammen mit dem 2002 beschlossenen Uferwegekonzept für das damalige Stadtgebiet nach Überprüfung und Aktualisierung der dortigen Zielaussagen als Grundlage der gemäß DS 12/SVV/0280 zu erarbeitenden Umsetzungsstrategie für die Uferkonzeption dienen.

 

 

Einschl. der als Tischvorlage ausgereichten Unterlagen (sh. Anlage)

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen