22.01.2014 - 3.2 Informationen zum Stand der Untersuchungen

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Frau Krusemark informiert, dass die Klageschriften zugestellt worden seien und derzeit an der Aufarbeitung des Sachverhalts gearbeitet werde. Dem Sachverständigen seien die Unterlagen übergeben worden und nun müsse das Ergebnis der Prüfung abgewartet werden. Geprüft werde u.a., ob der Bau den technischen Standards entsprochen und welche Instandhaltungspflichten es gegeben habe. In ca. 3 4 Wochen werde das erste Gutachten erwartet.

Sie erklärt auf Nachfrage, dass 3 Firmen, einschließlich des Generalplaners, von der Klage betroffen seien und es bei der Verjährungsfrist darauf ankomme, wann die Leistung abgenommen wurde.

Herr Dr. Scharfenberg fragt nach, ob die im hand out genannten Summen für die Instandhaltung/den Bauunterhalt konkret untersetzt werden können. Dafür, so Herr Müller-Zinsius, gebe es konkrete Abrechnungen und Buchungsbelege.

Die Fragen von Herrn Dr. Scharfenberg, welche Pflichten es diesbezüglich gegeben hat und in welchen Zeitabschnitten die Instandsetzung hätte erfolgen müssen, werden im Rahmen der weiteren Pfung zu beantworten sein.

 

Die nächste Berichterstattung zum Sachstand wird in der Hauptausschusssitzung am 12. Februar 2014 erfolgen.

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