12.02.2014 - 5.2 Regelmäßige Information über den Arbeitsstand E...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Klipp schlägt auf Grund der Vorläufe für Mitteilungsvorlagen und der Aktualität der Berichterstattungen eine halbjährliche Berichtspflicht vor. Er verweist darauf, dass der Aufsichtsrat des Entwicklungsträgers diesbezüglich erweiterte Aufgaben habe und sich regelmäßig mit der Entwicklungsmaßnahme befasse.

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass eine vierteljährliche Berichtspflicht bereits beschlossen wurde und er es nicht für sachdienlich halte, davon abzuweichen. Herr Schubert verweist darauf, dass von einer schriftlichen Berichterstattung per Mitteilungsvorlage nicht die Rede sei die Form müsse sich finden. Statt der Berichterstattung in der Stadtverordnetenversammlung könne diese aber auch im Hauptausschuss erfolgen.

 

Herr Kirsch merkt an, dass es sich um eine Projektentwicklung handele, da passiere in der kurzen Zeit nicht so viel. Deshalb frage er sich, worüber alle drei Monate berichtet werden sollte und schlägt einen Rhythmus von  4 Monaten vor.

 

Im Ergebnis der Diskussion stellt der Oberbürgermeister diesen Änderungsantrag von Herrn Kirsch zur Abstimmung; er wird mehrheitlich, bei 3 Ja-Stimmen abgelehnt.

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Hauptausschuss die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte Fahrland und Neu Fahrland sind vierteljährlich umfassend über den Arbeitsstand im Entwicklungsbereich „Krampnitz“ zu informieren.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

14

Ablehnung:

  0

Stimmenthaltung:

  2

 

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