12.02.2014 - 5.4 Erbbaurechtsvertrag für Weisse Flotte

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Mindestlaufzeit von 20 Jahren die frühere Beschlussfassung ebenso konterkariere wie das Wettbewerbsverfahren und ergebnis zum Lustgarten. Mit letzterem solle eine langfristige Perspektive für den Lustgarten entwickelt werden und diese Möglichkeit sollte sich die Stadt nicht verbauen. Außerdem bedeute eine temporäre Lösung eine jederzeit bestehende Verlagerungsmöglichkeit des Anbaus.

 

Herr Dr. Scharfenberg verweist auf die bis Mai vorzulegenden Verhandlungsergebnisse und fragt, worüber die Stadt auf Grundlage des Beschlusses von 2010 mit der Weissen Flotte verhandelt habe. Herr Klipp betont, dass der temporäre Anbau und das Werkstattverfahren nicht voneinander abgekoppelt seien. Einen schlussverhandelten Erbbaurechtsvertrag gebe es nicht, weil sich die Parteien nicht auf eine Entschädigungsregelung einigen konnten.

 

Frau B. Müller führt aus, dass sie mit Herrn Kutzmutz dazu Akteneinsicht genommen habe und danach die Verwaltung bis Ende 2011 von einer Laufzeit über 50 Jahre ausgegangen sei. Herr Dr. Scharfenberg fordert, diese Informationen allen Fraktionen im Vorfeld der nächsten Hauptausschusssitzung zugänglich zu machen und erst in der Sitzung am 26. Februar 2014 eine Entscheidung zu treffen.

Gegen diese Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.

Reduzieren