12.02.2014 - 5.8 Änderung § 21 Hauptsatzung / Anzahl der Mitglie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.8
- Zusätze:
- Fraktion SPD
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 12.02.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Oberbürgermeister führt hierzu aus, dass eine Erhöhung der Anzahl der Ortsbeiratsmitgleider nicht mehr möglich sei, da die Wahlbekanntmachung bereits Mitte Januar im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Dies sei ihm zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nicht bekannt gewesen. Von einer Änderung der Wahlbekanntmachung werde abgeraten, da dies zu Anfechtungen führen könne.
Deshalb der Vorschlag, eine entsprechende Änderung rechtzeitig vor der nächsten Kommunalwahl in die Hauptsatzung aufzunehmen und in die Prüfung alle Ortsbeiräte einzubeziehen.
Er stellt den geänderten Beschlusstext mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, rechtzeitig vor der nächsten Kommunalwahlwahl 2019 die Hauptsatzung in § 21 Abs. 2 zu ändern. Die Anzahl der Sitze in den Ortsbeiräten soll unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung in den Ortsteilen angemessen angepasst werden.