26.02.2014 - 4.10 Erbbaurechtsvertrag für Weisse Flotte

Beschluss:
vertagt
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Der Oberbürgermeister führt dazu aus, dass weitere Gespräche erfolgt seien und ein Kompromiss in dieser schwierigen Situation gefunden wurde.

Dieser beinhalte:

  1. die Weisse Flotte verzichtet dauerhaft auf einen Anbau,
  2. dafür könne an der Schwanenbrücke ein Pavillon mit ca. 220 m² errichtet werden, in dem Toiletten und der Ticketverkauf sowie der Hafenmeister untergebracht werden, womit im bestehenden Gebäude Raum für die Küche und das Restaurant geschaffen wird.
  3. Kann ein Wintergarten in der Größe von 2/3 des jetzigen Palmenzeltes für 10 Jahre errichtet werden,
  4. verzichtet die Weisse Flotte auf den Neubau eines Restaurants und wird dafür ein Restaurantschiff im Hafen nutzen und
  5. erhält die Option für die Errichtung eines Gebäudes am Bahndamm für Lagerräume und Büros.

Dazu sei es notwendig, zwei Beschlussvorlagen zu den Erbbaupachtverträgen in die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im April einzubringen. Mit diesem Kompromiss habe die Weisse Flotte Planungssicherheit unabhängig vom Hotel „mercure“. Außerdem sei die Stadt damit für alle Varianten im Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens zum Lustgarten offen.

 

Herr Dr. Scharfenberg gratuliert, so wie anschließend mehrere Hauptausschuss-mitglieder, zu diesem ausgehandelten Kompromiss. Nun schließe sich der Kreis, der mit der Errichtung des Palmenzeltes und der Forderung der Verwaltung, einen Festbau zu errichten, ausgelöst worden sei. Die Weisse Flotte müsse nun nicht in ein wirtschaftliches Risiko gehen und ihr Domizil an der Langen Brücke sei für lange Zeit gesichert.

Trotz alledem wolle er den Antrag so lange zurückstellen, bis die angekündigten Vorlagen beschlossen wurden.

 

Herr Schubert plädiert für eine sofortige Beschlussfassung der Vorlage zu den Erbbaupachtverträgen. Herr Schultheiß fragt nach Umfang und Lage des zu errichtenden Gebäudes am Bahndamm und Herr Heinzel sieht eine Bestätigung dafür, dass es auch für schwierige Dinge Lösungswege gebe.

 

Der Oberbürgermeister stellt abschließend fest, dass es für den Pavillon keinen Architektenwettbewerb gebe und die Planung auch nicht dem Gestaltungsrat vorgelegt wird. Außerdem stehe diese Vereinbarung beim Wettbewerb zum Lustgarten auch nicht mehr zur Disposition.

 

Gegen die Zurückstellung des Antrags erhebt sich kein Widerspruch.

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