30.04.2014 - 3.3 LAGA 2019 im ländlichen Raum von Potsdam
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Fraktion SPD KOUL, OBR, SB?
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 30.04.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Oberbürgermeister verweist eingangs auf die zustimmenden Voten des Ausschusses für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung und die Ortsbeiräte Grube und Neu Fahrland.
Die Änderungen des Ortsbeirates Grube mit folgendem Wortlaut:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der von ihm in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zugesagten Prüfung einer Landesgartenschau Standorte im ländlichen Raum der Landeshauptstadt Potsdam zum Beispiel folgende Standorte zu untersuchen.
Die Punkte a) und b) werden gestrichen.
…
7. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die in der Mitteilungsvorlage „Masterplan ländlicher Raum“ benannten Einzelkonzepte im Zuge der Erarbeitung der LAGA-Bewerbung zu berücksichtigen.
Die Ortsbeiräte werden in die Erarbeitung eines Konzeptes einbezogen.
werden, so Herr Schubert, von der Fraktion SPD übernommen, da sie mit ihr so abgestimmt seien
Herr Dr. Scharfenberg merkt an, dass der Vorschlag, die LAGA 2019 in den ländlichen Raum von Potsdam zu holen, von Herrn Kleinert stamme. Er selbst sehe jedoch wenige Chancen dafür, dass die Landeshauptstadt als Veranstaltungsort den Zuschlag erhalte, weil es hier noch ganz andere Bewerber gebe. Unter der Voraussetzung, dass der Standort nun nicht mehr festgeschrieben sei und mit der Maßgabe, etwas für den Potsdamer Norden zu tun, werde er dem Antrag zustimmen.
Herr Schubert bittet, dass sich auch die Landtagsabgeordneten für dieses Anliegen einsetzen und die Chancen nicht von vornherein „klein geredet“ werden.
Herr Rietz ergänzt hierzu, dass sich der Ausschuss Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung ebenfalls für eine Prüfung ausgesprochen habe und auch er meine, es sollte nur das veranlasst werden, was kostenneutral sei, um danach die Chancen zu prüfen.
Auf Nachfrage von Herrn Berndt führt der Oberbürgermeister aus, dass eine Bewerbung zunächst intern geprüft werde und keine weiteren „externen“ Kosten anfallen werden. Er plädiere dafür, dass Potsdam Interesse daran bekunden und „den Hut in den Ring“ werfe. Allerdings treffe das Land die Entscheidung und um ein eindeutiges Signal zu senden, wünsche er sich eine breite Zustimmung dazu.
Auf Nachfrage von Frau Dr. Müller, welche Gründe für eine Ablehnung in den Ortsbeiräten Marquardt, Satzkorn und Uetz/Paaren vorlagen, entgegnet Herr Schubert, dass hauptsächlich die Punkte 1. a) und b) dafür ausschlaggebend gewesen seien.
Herr Heinzel schlägt vor, mit dem Bericht im November auch eine Kostenschätzung vorzulegen und den Punkt 5 entsprechend zu ergänzen. Die antragsstellende Fraktion SPD übernimmt diese Ergänzung ebenfalls.
Der Oberbürgermeister stellt den so geänderten Antrag zur Abstimmung.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der von ihm in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zugesagten Prüfung einer Landesgartenschau Standorte im ländlichen Raum der Landeshauptstadt Potsdam zum Beispiel folgende Standorte zu untersuchen:
a) Ortsteil Marquardt unter Einbeziehung des Gutsparks Marquardt
b) Ortsteil Fahrland, Gelände oder Umfeld der Kaserne Krampnitz (als Begleitung der Entwicklungsmaßnahme, vgl. BUGA 2001).
Ziel einer Landesgartenschau in Potsdam soll die Förderung und Entwicklung des gesamten nördlichen ländlichen Raums im Einklang mit den Entwicklungszielen der Landeshauptstadt sein.
2. Mit den konzeptionellen Prüfungen soll ein Verkehrskonzept für die Landesgartenschau entwickelt werden, welches auch den Bahnhof Marquardt als Verkehrsknoten berücksichtigt.
3. Zur Prüfung und konzeptionellen Erarbeitung empfiehlt die Stadtverordnetenversammlung dem Oberbürgermeister die Einsetzung einer Arbeitsgruppe unter Einbeziehung früherer Mitarbeiter, die mit der erfolgreichen BUGA 2001 betraut waren.
4. In die Erarbeitung sollen von Beginn an die Ortsbeiräte und die Vertreter der örtlichen Garten- und Landschafts-, Obst- und Bauernverbände einbezogen werden.
5. Der Oberbürgermeister berichtet der Stadtverordnetenversammlung im November 2014 einschließlich einer Kostenschätzung und unterbreitet einen Entscheidungsvorschlag zum weiteren Vorgehen.
6. In die Prüfung einzubeziehen ist die Möglichkeit der externen Förderung der Erarbeitung der für die Teilnahme am Auswahlwettbewerb erforderlichen Unterlagen z.B. als Leader-Projekt unter Bildung einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG) oder der Kooperation mit einer bestehenden LAG bzw. einer anderen Förderkulisse.
7. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die in der Mitteilungsvorlage „Masterplan ländlicher Raum“ benannten Einzelkonzepte im Zuge der Erarbeitung der LAGA-Bewerbung zu berücksichtigen.
Die Ortsbeiräte werden in die Erarbeitung eines Konzeptes einbezogen.