14.05.2014 - 3 Luftschiffhafen

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Frau Dr. Magdowski gibt einen Zwischenbericht aus der Arbeit der Taskforce und nimmt zum Antrag der Fraktion SPD auf Einrichtung temporärer Ersatztrainingsstätten im Luftschiffhafen Stellung.

 

Sie führt aus, dass die Schwimmhalle wie geplant Ende Mai eröffnet werdennne, da die vorliegenden drei Gutachten diesbezüglich positiv seien. An den Metallstäben der Dachkonstruktion treten weder Spannungsriss- noch Reibungskorrosion auf. Ein Gutachten des Fraunhofer Institutes stehe zwar noch aus, die Errichtung einer Ausweichschwimmhalle sei jedoch nicht mehr notwendig.

Die Prüfungen an der Leichtathletikhalle werden derzeit noch wie geplant durchgeführt, abschließende Ergebnisse lägen noch nicht vor. Eine Wiedereröffnung der Halle bis voraussichtlich November werde beabsichtigt.

 

Deshalb sei die Einrichtung temporärer Ersatztrainingsstätten gemäß Antrag der Fraktion SPD nicht notwendig.

 

Frau Krusemark informiert zum aktuellen Stand des Schadenersatzverfahrens, zu dem in dieser Woche ein erster Vororttermin mit dem zuständigen Richter sowie den gerichtlichen Sachverständigen stattgefunden habe. Die strafrechtliche Prüfung eines Verschuldens seitens des Generalplaners sowie zivilrechtliche Schritte gegen die bauausführende Firma seien in Auftrag gegeben worden. Eine strafrechtliche Relevanz gegenüber der bauausführenden Firma werde ebenfalls geprüft.

 

Herr Dr. Scharfenberg fragt nach wie viele der durch die Schließung der Hallen betroffenen Vereine zwischenzeitlich ihren zusätzlich entstandenen Aufwand mitgeteilt hätten.

Frau Dr. Magdowski informiert, dass es für Erfassung der entstandenen Kosten einen intensiven Vorlauf gegeben habe und mittlerweile für den Zeitraum von Dezember 2013 bis März 2014 Mehraufwendungen von rund 53.000 € angemeldet worden seien;  für lediglich 33.000 € konnten Belege vorgelegt werden, die auch durch die Verwaltung anerkannt werden können. Entstanden seien diese Mehraufwendungen unter anderem durch  Fahrtkosten, Honorare, zusätzlichen Personalaufwand sowie Anmietungen von Ausweichtrainingsstätten. Die zur Berechnung des Mehraufwandes zugrunde gelegten Kriterien seien mit dem Stadtsportbund abgestimmt worden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Scharfenberg wird mitgeteilt, dass den Vereinen die Informationen darüber, welche Mehraufwendungen erstattet werden können, zum Zeitpunkt der Antragstellung bekannt gewesen seien.

 

Herr Schultheiß bittet Frau Dr. Magdowski um eine Information, woher das Geld für die Erstattungen der Mehraufwendungen genommen werde. Diese teilt mit, dass es sich dabei um Minderausgaben des Vorjahres sowie nicht abgerufene Mittel diesen Jahres handele.

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