04.06.2014 - 4.1 Erhalt des Standortes der WagenHausBurg Hermann...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Exner informiert, dass die Bodendenkmalfrage zwischenzeitlich positiv geklärt und ein Bauplanungsrecht in Aussicht gestellt worden sei. Auf Kosten der Stadt werde ein Verkehrswertgutachten beauftragt, um auf dieser Grundlage die Höhe der zukünftigen Miet- bzw. Pachtkosten festlegen und einen langfristigen Vertrag abschließen zu können. Dies „ziehe sich alles etwas hin“, begründe sich aber mit der Meinungsbildung im Verein. Auf die Nachfrage von Frau Dr. Müller, ob sich daraus Probleme mit dem jetzigen Standort ableiten, entgegnet er, dass sich noch in diesem Jahr etwas „bewegen“sse, denn es gebe bauordnungsrechtliche Fragen zu klären. An dem jetzigen Standort könne die WagenHausBurg nicht stehen bleiben.

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Anlagen zur Vorlage