04.06.2014 - 4.3 Änderung der Spielplatzsatzung der LHP

Beschluss:
vertagt
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Herr Klipp trägt vor, dass die Verwaltung gegen diesen Antrag erhebliche rechtliche Bedenken habe. Darüber hinaus rde durch eine Satzungsänderung das mit dem Antrag verfolgte Ziel nicht erreicht werden, da das nur für neu gebaute Spielplätze gelten könne und nicht für die im Bestand. Hinzu komme, dass es sich um ein Privatgrundstück handele und der Zugang nicht über eine Satzung geregelt werden könne. Ein derartiger Beschluss müsse durch den Oberbürgermeister beanstandet werden.

Er schlägt alternativ dazu vor, politisch für dieses Anliegen zu werben auch anderen den Zugang zu Spielplätzen auf Privatgrundstücken zu gewähren, was an sich auch üblich ist.

 

Herr Schubert bittet, den Antrag zurückzustellen und die rechtliche Stellungnahme den Fraktionen zur Verfügung zu stellen, um zu sehen, wie man sich dem Anliegen nähern könne.

Gegen dieses Verfahren erhebt sich kein Widerspruch.

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Anlagen zur Vorlage