04.06.2014 - 6 Sonstiges
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 04.06.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Information zum Stand der Planung und Bodenordnung im Bebauungsplan Nr. 129 „Nördlich in der Feldmark“ (OT Golm)
Herr Klipp erläutert die schriftlich ausgereichte Information zum Stand der Planung und Bodenordnung im Bebauungsplan Nr. 129 „Nördlich in der Feldmark“ (OT Golm). Er betont, dass das Bodenordnungsverfahren auch zu entsprechenden finanziellen Belastungen der betroffenen Grundstückseigentümer geführt habe und im Zuge der weiteren Konkretisierung der Planung und Bodenordnung zum Bebauungsplan Nr. 129 „Nördlich In der Feldmark“ seitens der Verwaltung geprüft worden sei, ob und ggf. in welchem Umfang aus der Richtlinie zur Baulandentwicklung (12/SVV/0703) für die im Umlegungsverfahren befindlichen Wohnungsbauflächen eine Verpflichtung zur Kostenbeteiligung für die soziale Infrastruktur besteht.
Inzwischen sei festgestellt worden, dass in Anwendung der genannten Richtlinie zur Baulandentwicklung (DS 12/SVV/0703) für die im Bodenordnungsverfahren befindlichen Wohnungsbauflächen eine Verpflichtung zur Kostenbeteiligung für die soziale Infrastruktur nicht besteht, denn die Stadtverordnetenversammlung hatte in ihrer Beschlussfassung über die Richtlinie zur Baulandentwicklung im Januar 2013 festgelegt, dass den betroffenen Grundstückseigentümern ein Wertzuwachs von einem Drittel verbleiben muss; ist dieser unterschritten, ist keine Kostenbeteiligung an der sozialen Infrastruktur möglich.
Diese Eigentümer müssen sich daher in Anwendung dieser Richtlinie nicht an den Kosten für zusätzlich nötige Plätze für Kindertagestätten und Grundschulen beteiligen. Ein entsprechendes Schreiben wird in Kürze die im Umlegungsverfahren beteiligten Eigentümer erreichen.
Auf die Nachfrage von Herrn Schüler, mit welchen Belastungen des städtischen Haushalts nun zu rechnen sei, entgegnet er, dass dies unterschiedlich sei und von dem jeweiligen Bauvorhaben abhänge. Bei Studentenwohn- oder Seniorenheimen gebe es eben andere Bedarfe an die soziale Infrastruktur als bei einer Wohnbebauung für Familien mit Kindern.
Informationen zum Rechenzentrum
Herr Klipp trägt vor, dass das Rechenzentrum bis Ende 2017 an einen neuen Standort in Potsdam umziehen solle, so wie in einer Pressemitteilung der Landesregierung veröffentlicht. Das entsprechende Umzugskonzept sei gebilligt worden. Er betont das Interesse der Stadt an einer zügigen Entwicklung des Gebietes, die durch das Gebäude des Rechenzentrums blockiert werde. In einer Beratung mit den Staatssekretären wurde dies noch einmal deutlich gemacht. Eventuell sei eine Räumung des Verwaltungsgebäudes schon bis 2015 möglich; die technische Umsetzung plane das Land bis 2017 ein. Diesbezüglich werde sich der Oberbürgermeister an den Ministerpräsidenten wenden und wolle die Stadt „Druck“ aufbauen, um diesen Auszug zu beschleunigen.
Information zum Potsdamer Tag der Wissenschaft
Der Oberbürgermeister weist auf den Tag der Wissenschaften am 14. Juni 2014 hin und lädt die Anwesenden zur Teilnahme ein.
Neue Grundschule Bornim
Herr Weiberlenn verweist auf eine diesbezüglich durchgeführte Umfrage, in deren Ergebnis nur 6 Elternhäuser das Angebot nutzen wollen. Anschließend habe eine Informationsveranstaltung und eine zweite Abfrage stattgefunden; im Ergebnis zeigten 12 Elternhäuser Interesse. Dies sei zu wenig, um eine zweite Klasse an der neuen Grundschule zu bilden, so Herr Weiberlenn. Die Schule soll zum Schuljahresbeginn 2015 zunächst mit zwei ersten sowie zwei zweiten Klassen in Betrieb gehen.
Herr Schubert weist darauf hin, dass auch durch die Schulverwaltung mehr Anstrengungen unternommen werden müssen, um noch eine Klasse zu bilden. Weiterhin hätte er sich auch durch das Schulamt weitere Informationen gewünscht. Herr Weiberlenn verweist auf die Entscheidungshoheit des Staatlichen Schulamtes.
Verkauf des Grundstücks am südlichen Ende der Dortustraße und erforderliche Schritte zur Vermeidung einer Bebauung
Herr Klipp führt dazu aus, dass er die Entscheidung des Landesbetriebes für Liegenschaften und Bauen zum Verkauf des genannten Grundstücks höchst bedauerlich finde und die Stadt nun planungsrechtliche Schritte gehen werde, um über einen Aufstellungsbeschluss eine Veränderungssperre zu verhängen. Er kündigt eine entsprechende Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung im Juli an und bittet, diese sofort zu beschließen.
Informationen zum aktuellen Stand Neubau Suppenküche auf dem Gelände der Stadtverwaltung
Herr Richter informiert über den derzeitigen Projektstand sowie die Entwurfsplanung, die zwischenzeitlich abgeschlossen sei. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Scharfenberg ergänzt er, dass daran gearbeitet werde, die Suppenküche bis voraussichtlich Ende des Jahres fertigzustellen.