02.07.2014 - 3 Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des...

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Der Oberbürgermeister verweist auf die Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung, mit der er mit dem Vorsitz im Hauptausschuss beauftragt wurde.

Nun müsse seine Stellvertretung geregelt werden und er bittet um Vorschläge. Herr Anger schlägt vor, Herrn Finken als stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses zu wählen.

Herr Dr. Scharfenberg führt dazu aus, dass er davon ausgehe, dass dieser Vorschlag in der Kooperation besprochen wurde und die dafür notwendigen Mehrheiten „stehen“. Da die Funktion auf Grund der „stabilen Gesundheit“ des Oberbürgermeisters ohnehin kaum wirksam werde, verzichtet er auf eine Kandidatur.

 

Der Oberbürgermeister schlägt gemäß § 39 Abs.1 Satz 6 vor, abweichend von der geheimen Wahl, offen abzustimmen. Voraussetzung sei eine Einstimmigkeit, d. h. kein Mitglied des Hauptausschusses dürfe dagegen stimmen; Stimmenthaltungen seien möglich.

Der Vorschlag wird zur Abstimmung gestellt und mit 17 Ja-Stimmen, bei einer Stimmenthaltung angenommen.

 

Anschließend stellt der Oberbürgermeister, den Vorschlag, Herrn Finken zum stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses zuhlen, zur Abstimmung.

Dieser Vorschlag wird mit 13 Ja-Stimmen, bei 5 Stimmenthaltungen angenommen.

 

Herr Finken nimmt die Wahl an.

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