02.07.2014 - 5.2 Erhalt des Standortes der WagenHausBurg Hermann...

Beschluss:
vertagt
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Herr Exner informiert, dass nach entsprechenden Vorbereitungen der Hauptaus-schuss in seiner Sitzung am 12.09.2012 mit der DS 12/SVV/0570 den Beschluss gefasst habe, dass die Bewohner der WagenHausBurg einen Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren erhalten und für das Versetzen der Bauwagen in die bebaubare Fläche durch die Wagenhausburg eine Baugenehmigung zu beantragen ist.

Darüber hinaus sollte ein Ersatzstandort gefunden werden, da bauordnungsrechtliche Gründe einem Verbleib an dem genutzten Standort entgegenstehen. Danach wurde der jetzt vorliegende Antrag gestellt, r den Standort Tornowstraße 38 auf Hermannswerder einen Erbbaurechts- bzw. Kaufvertrag abzuschließen und den o. g. Beschluss mit der Drucksache 12/SVV/0570 aufzuheben sowie ein städtebauliches Konzept für diesen Bereich zu entwickeln und vorzuschlagen.

 

Seitdem werde diskutiert, ob und wie es umsetzbar sei, in der Nähe des jetzigen Standortes etwas zu finden, was bauordnungsrechtlich geht und die jetzt genutzte Fläche vermarktbar macht.

Derzeit werde von der WagenHausBurg eine Pacht- oder Mietlösung favorisiert. Außerdem konnten viele Fragen positiv geklärt werden. Momentan gehe es um die Auswahl des Gutachters, der den vorliegenden Vertragsentwurf prüfen soll. Ein Ergebnis sei etwa in 8 Wochen zu erwarten.

Darüber hinaus werde nach Alternativen auf Hermannswerder gesucht und die Angelegenheit von beiden Seiten ernsthaft betrachtet.

 

Die Nachfrage von Frau Dr. Müller, ob es jetzt nur noch um das „Wie“ und nicht mehr um das „Ob“ gehe, bestätigt er, wenn das „Wie“ funktioniere.

 

Die Information wird mit der Zusage zur Kenntnis genommen, in der Hauptausschusssitzung am 27.08.14 erneut zu informieren.

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Anlagen zur Vorlage