29.01.2014 - 6.5 Bebauungsplan Nr. 2 "Horstweg-Süd", Teilbereich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 2 "Horstweg-Süd“, Teilbereich Horstweg/ An den Kopfweiden, 4. Änderung gemäß Anlagen 1A und 1B entschieden.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 2 "Horstweg-Süd“, Teilbereich Horstweg/An den Kopfweiden, 4. Änderung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (Anlagen 2 und 3).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 2 Gegenstimmen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen