29.01.2014 - 6.6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 35 "Wohnpar...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung hat der Vorlage mit folgender Änderung in der Anlage 1, erste Seite, letzter Satz zugestimmt:

 

Die Potenziale zur Errichtung von Wohnungsbau sollen am Standort geprüft und angepasst ausgestaltet und ausgeschöpft werden.

 

Abstimmung:

Die o. g . Änderung wird

 

mit 21 Ja-Stimmen angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen (ff) hat der Vorlage einschließlich der Ergänzung der Anlage 1 vom 06.01.2014, die den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“, Anlage 3, ausgereicht wurde, zugestimmt.

Die vom Gestaltungsrat gegebenen Empfehlungen sind nicht Bestandteil der Vorlage.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 35 “Wohnpark Geschwister- Scholl-Straße 55, 56, 58 und 59“ ist gemäß § 2 BauGB BauGB entsprechend der Darstellung in den Anlagen 1 und 2 aufzustellen.
  2. Das in Anlage 3 dargestellte Bebauungskonzept soll die Ausgangsbasis für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens werden (Anlage 3).
  3. Die Festlegung der Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung soll für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 “Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, 58 und 59“ erst im weiteren Aufstellungsverfahren bestimmt werden.
  4. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (Anlage 4). Die Einleitung des Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen DS 06/SVV/0487).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen