29.01.2014 - 6.1 Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetz...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu dieser Vorlage wurde den Stadtverordneten ein Austauschblatt nderung des Punktes 1. des Beschlusstextes sowie Ergebnis der Sachenrecherche) mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse, Anlage 1“ ausgereicht.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die künftige Trassenführung der Wetzlarer Straße ist nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplane Nr. 124 „Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“. Die Begründung zum Bebauungsplan ist bis zur öffentlichen Auslegung entsprechend anzupassen (s. Anlage 4).

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“ ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (Anlage 2).

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 124 “Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (Anlagen 3 und 4).

 

  1. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt, sofern aus dem weiteren Bebauungsplanverfahren kein Änderungsbedarf mehr resultiert (Anlage 5).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen