29.01.2014 - 8.1 Beanstandung des Beschlusses - Pachtvertrag Flu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Mit Schreiben vom 03.12.2014 hat der Oberbürgermeister den in der Stadtverordnetenversammlung am 11. November 2013 gefassten Beschluss 11/SVV/0647, betr.: Pachtvertrag Flurstück 37, OT Golm, Zernsee, beanstandet.

 

Der von der Fraktion SPD als TISCHVORLAGE ausgereichte Änderungsantrag (mit Datum vom 29.01.2014), Änderung des Beschlusstextes, Buchstabe a), wird namens der Antragstellerin vom Stadtverordneten Krause eingebracht. 

Mit dieser Änderung wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

a)             in Bezug auf das kommunale Grundstück der Badewiese Golm (Flurstück 37, Flur 3, Gemarkung Golm) gemäß Punkt 2 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung „Zugang zum Zernsee“, 13/SVV/0265, den Rückbau der unzulässigen Einzäunung bis zum 31.12.2014 durchzusetzen.

 

b)               eine ortsübliche Beschilderung durch die Landeshauptstadt Potsdam an der Zufahrt / Zuwegung zum genannten Grundstück vorzunehmen, die auf die öffentliche Zugänglichkeit der Badewiese hinweist.

 

Des Weiteren wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen,

 

1.               ob Betretungsrechte gemäß § 59 BNatSchG i.V.m. § 22 BbgNatSchAG für den Weg, der der Erschließung des „Gut Schloss Golm“ und der Badewiese dient, bestehen,

2.               ob und in welchem Umfang eine straßenrechtliche Widmung für Fußnger und Radfahrer für diesen Weg erfolgen kann,

3.               welche alternativen Zuwegungen für Fußnger und Radfahrer geschaffen werden könnten, für den Fall, dass Betretungsrechte nicht bestehen und eine straßenrechtliche Widmung nicht erfolgen kann.

 

Die Ergebnisse der Prüfungen sind der Stadtverordnetenversammlung zur Sitzung im November 2014 vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen