29.01.2014 - 8.27 Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes KIS für das ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Finanzen Herrn Exner eingebracht.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Festsetzungen nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 Eigenbetriebsverordnung (EigV) des in der Sitzung der Stadtverordneten­versammlung vom 08.05.2013, DS 13/SVV/0030, beschlossenen Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) für das Wirtschaftsjahr 2013 werden im Hinblick auf das Genehmigungsverfahren des Ministeriums des Innern (Geschäftszeichen 33-363-22/54-1/13) wie folgt gefasst:

 

Punkt 1.2. im Finanzplan

Mittelzufluss / Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit -20.630.000 €

 

Mittelzufluss / Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit 16.281.727 €

 

Punkt 2.1.

der Gesamtbetrag der Kredite auf 20.050.000 €.

 

Damit wird den Auflagen des Ministeriums des Innern beigetreten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen