29.01.2014 - 8.55 Erwerb von Geschäftsanteilen an der Krankenhaus...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Vorlage wird vom Oberbürgermeister Herrn Jakobs eingebracht.

 

Den Stadtverordneten wurde eine Stellungnahme der IHK, betr.: Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH um den Betrieb des Krankenhauses in Forts (Lausitz) mit Datum vom 22. Januar 2014 ausgereicht.

 

Im Weiteren wurden den Stadtverordneten folgende Ergänzungsanträge ausgereicht:

 

Ergänzungsantrag

des Stadtverordneten Menzel, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Beim Erwerb von Geschäftsanteilen an der Krankenhaus Forst GmbH/Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH ist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung / Rahmenvereinbarung zum Einsatz von Personal der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH in anderen Einrichtungen mit nachfolgend genannten Forderungen  zu erllen:

 

-              den Bedingungen für die Mitarbeiter, die in anderen Einrichtungen eingesetzt werden ( z.B. Anerkennung von Fahrtzeit als Arbeitszeit, Erstattung von Fahrtkosten, Bereitstellung eines Firmenwagens);

-              Prüfung von sozialen Härten für Mitarbeiter durch die Versetzung, Freiwilligkeit bei der Versetzung;

-              Prüfung und Absicherung der Personalbesetzungssicherung vor Ort (im Klinikum Ernst von Bergmann) zur Sicherung der Patientenversorgung in Potsdam.

 

Der Vertrag mit der Krankenhaus Forst GmbH darf erst geschlossen werden, wenn die Betriebsvereinbarung geschlossen wurde.

 

sowie der

Ergänzungsantrag

der Fraktion Die Andere:

Die Beschlussvorlage wird im folgenden Punkt 5 ergänzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die unter Punkt 1.-4. aufgeführten Maßnahmen erst umzusetzen, wenn zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat des städtischen Klinikums eine Betriebsvereinbarung zum Einsatz von Personal der „Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH“ in anderen Einrichtungen mit nachfolgend genannten Regelungen geschlossen wurde:

 

              Bedingungen für die Mitarbeiter/innen, die in anderen Einrichtungen eingesetzt werden ( z.B. Anerkennung von Fahrzeit als Arbeitszeit, Erstattung von Fahrtkosten, Bereitstellung eines Firmenwagens)

 

-               Vermeidung bzw. Ausgleich von sozialen Härten für Mitarbeiter/innen durch die Versetzung

 

-               Absicherung der Personalbesetzung im Klinikum Ernst von Bergmann zur Sicherung der Patientenversorgung in Potsdam.

 

 

Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordnete Schulze beantragt namens der Fraktion DIE LINKE:

 

Der Beschlusstext wird um folgenden Punkt 5 ergänzt:

Abschluss einer Betriebsvereinbarung/Rahmenvereinbarung zum Einsatz von Personal der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH in anderen Einrichtungen bis zum 01. März 2014.

 

Die Empfehlung des Stadtverordneten Schubert, Fraktion SPD, den o. g. Ergänzungsantrag wie folgt zu ändern:

 

Eine Betriebsvereinbarung/Rahmenvereinbarung zum Einsatz von Personal der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH in anderen Einrichtungen soll bis rz 2014 verhandelt werden. Im Hauptausschuss soll Bericht erstattet werden.

 

wird von Fraktion DIE LINKE übernommen.

Der Oberbürgermeister schließt sich der Ergänzung um einen Punkt 5. mit dem o. g. Wortlaut an.

 

 

Im  Weiteren gibt der Oberbürgermeister zu Protokoll:

Herr Jakobs sichert zu, dass es eine entsprechende Betriebsvereinbarung geben wird, die der Betriebsrat eingefordert hat; die Ergänzung des Beschlusstextes um einen Punkt 5 wird übernommen.

 

Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Herr Schüler stellt fest:

Damit haben sich die oben aufgeführten Ergänzungsanträge des Stadtverordneten Menzel, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und von der Fraktion  Die Andere erledigt.

Von den Antragstellern wird dazu kein Widerspruch erhoben.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Vereinbarung zur kommunalen Zusammenarbeit zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Stadt Forst (Lausitz) gemäß Anlage,

 

  1. Erwerb von Geschäftsanteilen der Stadt Forst (Lausitz) an der Krankenhaus Forst GmbH in Höhe von 51 % durch die Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH, vorbehaltlich einer Erklärung der Kommunalaufsicht über die Kommunalverfassungskonformität der beabsichtigten und für die wirtschaftliche Betätigung in der Stadt Forst (Lausitz) erforderlichen Gesellschaftsvertragserweiterung der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH um den Betrieb des Krankenhauses in Forst (Lausitz),

 

  1. Änderung des Gesellschaftsvertrages der Krankenhaus Forst GmbH vorbehaltlich des Vollzuges des Erwerbs der Geschäftsanteile der Stadt Forst (Lausitz) in Höhe von 51 % an der Krankenhaus Forst GmbH durch die Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH,

 

  1. Erweiterung des § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH um den Betrieb und die Unterhaltung „weiterer Krankenhäuser in dem nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz in Verbindung mit dem Landeskrankenhausplan zugewiesenen Versorgungsgebiet und den Betrieb des Krankenhauses in Forst (Lausitz)“, letzteres vorbehaltlich des Vollzuges des Erwerbs von Geschäftsanteilen der Stadt Forst (Lausitz) in Höhe von 51 % an der Krankenhaus Forst GmbH durch die Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH, sowie um „Leistungen der Rehabilitation, soweit diese Gegenstand zulässiger kommunaler Daseinsvorsorgeaufgaben sind“.

 

  1. Eine Betriebsvereinbarung/Rahmenvereinbarung zum Einsatz von Personal der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH in anderen Einrichtungen soll bis März 2014 verhandelt werden. Im Hauptausschuss soll Bericht erstattet werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen