02.04.2014 - 6.5.7 Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Beratungsergebnisse der Ausschüsse für Finanzen, für Stadtentwicklung und Bauen sowie der Ortsbeiräte wurden den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht.

Im Weiteren ist  in der Anlage 1 der Stellungnahmen eine  Übersicht der eingereichten Änderungen und Ergänzungen der Fraktionen mit den dazu  abgegebenen Voten des federführenden Ausschusses für Bildung und Sport, des Jugendhilfeausschusses sowie mit Empfehlungen der Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung ausgereicht. 

Alle vom Ausschuss für Bildung und Sport empfohlenen Änderungen und Ergänzungen wurden von der Verwaltung übernommen und von ihr selbst Änderungen der Punkte h) und i) vorgeschlagen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Menzel beantragt, über den von ihm eingereichten Änderungsantrag, betr.:  Schule in der Kaserne Waldsiedlung): mit dem Wortlaut:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob im Haus 5 der Kaserne Waldsiedlung Groß Glienicke wieder eine Schule eingerichtet werden kann.

separat abzustimmen.

 

Gegen den Geschäftsordnungsantrag erhebt sich kein Widerspruch.

 

Abstimmung:

Die o. g. Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Die vom Jugendhilfeausschuss empfohlene Ergänzung des Punktes 3 des Beschlusstextes mit dem Wortlaut:

 

Bei den Planungen sind die notwendigen Hortkapazitäten unter Berücksichtigung einer Doppelnutzung von max. 30 % der Raumkapazitäten zu gewährleisten. Die Doppelnutzung ist auf Funktionsräume zu beschränken. Dabei sind die jeweils konkreten Standortbedingungen zu beachten.

 

wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Schulentwicklungsplan 2009 bis 2015 wird gemäß § 102 Absatz 3 Brandenburgischem Schulgesetz (BbgSchulG) fortgeschrieben und als Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020 wie vorgelegt beschlossen. Dementsprechend sind für folgende Maßnahmen die Voraussetzungen gem. §§ 104, 105 BbgSchulG zu schaffen:

 

  1. Die dreizügige Rosa-Luxemburg-Schule (19) wird mit entsprechenden Baumaßnahmen zum Schuljahr 2015/2016 vierzügig mit Hort im Schulgebäude erweitert.
  2. Die Zeppelin-Grundschule (23) wird mit entsprechenden Baumaßnahmen zum Schuljahr 2015/2016 dreizügig im Schulgebäude erweitert.
  3. Am Standort Haeckelstraße wird zum Schuljahr 2016/2017 ein dreizügiges Gymnasium errichtet.
  4. Am Standort Potsdamer Str. 90 (Bornim) wird zum Schuljahr 2015/2016 eine zweizügige Grundschule mit Hort zunächst für 2 Jahre in Containerbauweise und unter Mitnutzung der an die AWO vermieteten Gebäude errichtet. Ab Schuljahr 2017/2018 erfolgt die Fortführung der Grundschule mit Hort in massiver Bauweise.
  5. Am Standort der Pierre-de-Coubertin-Oberschule wird zum Schuljahr 2017/2018 eine zweizügige Grundschule mit Hort errichtet. Bis zur Fertigstellung ist in Abstimmung mit der Grundschule Am Pappelhain sowie den Horten eine Übergangslösung zu realisieren.
  6. Die Pierre-de-Coubertin-Oberschule (39) nimmt zum Schuljahr 2018/2019 keine siebten Klassen mehr auf und wird perspektivisch als Oberschule geschlossen.
  7. Am Standort der Pierre-de-Coubertin Oberschule wird zum Schuljahr 2018/2019 eine Gesamtschule mit 5/3 Zügen errichtet.
  8. Am Standort Rote Kaserne/nördliche Esplanade wird zum Schuljahr 2017/2018 eine dreizügige Grundschule mit Hort in Modulbauweise einschließlich einer massiven Zweifeld-Sporthalle und notwendiger Außensportanlagen entsprechend  Raumbedarfsempfehlungen des MBJS für eine Standzeit von ca. 20 Jahren errichtet. Die Nutzung des nördlichen Nachbargrundstückes ist in erforderlichem Umfang zu sichern.
  9. Spätestens zum Schuljahr 2021/2022 wird eine Gesamtschule mit 5/3 Zügen am Standort „Nedlitzer Holz“ errichtet.
  10. Spätestens zum Schuljahr 2021/2022 wird eine weiterführende Schule mit 3 Zügen errichtet. Eine Fläche für Bildungsinfrastruktur wird am Standort Bhf. Rehbrücke (Waldfläche) gesichert.

 

  1. r den Fall, dass die Landeshauptstadt Potsdam auf die vom Land prognostizierte Einwohnerzahl wächst und / oder das favorisierte Grundstück „Nedlitzer Holz“ nicht zur Verfügung steht, werden Standorte (Grundschule 3-zügig mit Hort sowie Gesamtschule 5/3-zügig) im Entwicklungsgebiet Krampnitz freigehalten.

 

  1. Die Zügigkeiten in Klassenstufe 1 werden dementsprechend wie folgt festgelegt.

 

Schule

gigkeit lt.

SEP

2009/2015

gigkeit lt.

SEP

2014/2020

Schuljahr

Grundschule Ludwig Renn (2)

3

3

unverändert

Grundschule (3), Bornstedter Feld

3

 3[1]

unverändert

Grundschule Hanna von Pestalozza (6)

2

2

unverändert

Regenbogenschule (7)

2

2

unverändert

Grundschule Max Dortu (8)

2

2

unverändert

Gerhart-Hauptmann-Grundschule (12)

2

2

unverändert

Grundschule Bruno H. Bürgel (16)

3

3

unverändert

Rosa-Luxemburg-Schule (19)

3

4

2015/2016

Grundschule am Priesterweg (20)

3

3

unverändert

Zeppelin-Grundschule (23)

3

3[2]

unverändert

Eisenhart-Schule (24)

2

2

unverändert

Karl-Foerster-Schule (25/26)

4

4

unverändert

Waldstadt-Grundschule (27)

3

3

unverändert

Goethe- Grundschule (31)

2

2

unverändert

Schule am Griebnitzsee (33)

2

2

unverändert

Grundschule am Humboldtring (37)

2

2

unverändert

Weidenhof-Grundschule (40)

3

3

unverändert

Grundschule Am Pappelhain (36/45)

3-4

5[3]

2014/2015

Grundschule Im Kirchsteigfeld (56)

3

3

unverändert

Montessori-Oberschule (22)/ Primarstufe

2

2

unverändert

Oberschule Theodor Fontane (51)/ Primarstufe

3

3

unverändert

Grundschule Bornim

0

2

2015/2016

Grundschule Standort Pierre de Coubertin

0

2

2017/2018

Grundschule Bornstedter Feld II

0

3

2017/2018

 

Bei den Planungen sind die notwendigen Hortkapazitäten unter Berücksichtigung einer Doppelnutzung von max. 30 % der Raumkapazitäten zu gewährleisten. Die Doppelnutzung ist auf Funktionsräume zu beschränken. Dabei sind die jeweils konkreten Standortbedingungen zu beachten.

 

 

  1. Die Zügigkeiten in Klassenstufe 7 werden entsprechend nachfolgender Tabelle festgelegt.

 

Schule

gigkeit lt.

SEP

2009/2015

gigkeit lt.

SEP

2014/2020

Schuljahr

the-Kollwitz-Oberschule (13)

2

2

unverändert

Montessori-Oberschule (22)

2

2

unverändert

Pierre de Coubertin-Oberschule (39)

3

0

2018/2019

Oberschule Theodor Fontane (51)

3

3

unverändert

Voltaire-Gesamtschule (9)

5

5[4]

unverändert

Gesamtschule Leonardo-da-Vinci (32)

0

4-5

unverändert

Gesamtschule Peter-Joseph-Lenné (38)

4

4

unverändert

Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Gesamtschule (46)

5

5

unverändert

Sportschule Potsdam Friedrich Ludwig Jahn (55)

4-5

4-5

unverändert

Gesamtschule am Standort Schilfhof (49)

0

4-5

unverändert

Humboldt-Gymnasium (1)

4

4

unverändert

Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium (4)

4

4

unverändert

Bertha-von-Suttner-Gymnasium (21)

3

3

unverändert

Leibniz-Gymnasium (41)

5

5

unverändert

Einstein-Gymnasium (54)

4

4

unverändert

Standort Haeckelstraße als Gymnasium

0

3

2016/2017

Standort Pierre-de-Coubertin als Gesamtschule

0

5

2018/2019

Neubau Gesamtschule

0

5

2021/2022

Neubau Gymnasium

0

3

2021/2022

 

5.      Die Verwaltung wird beauftragt, eine jährliche Prüfung der Prognose im Vergleich zu den Ist-Schülerzahlen vorzunehmen. In Abhängigkeit des Ergebnisses ist ggf. eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 102 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) vor Ablauf des Planungszeitraumes zu erstellen.

 

  1. Der Text auf S. 165, Abs 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:

] und damit die Zahl der Einpendler in das Potsdamer Schulnetz sinkt, [ …

 

  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu prüfen, wie, in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, die Montessori-Oberschule um eine Sekundarstufe II/Oberschule erweitert werden kann. Zu prüfen ist insbesondere, ob angesichts des besonderen pädagogischen Konzeptes der Schule der Raumbedarf angepasst werden kann oder eine Erweiterung an einem anderen Standort möglich ist.

 

  1. Die finanziellen Mittel für die Erweiterung der Speiseversorgung (Goethe-Grundschule/Bertha-von-Suttner-Gymnasium) sollen im Wirtschaftsplan des KIS berücksichtigt werden.

 

 

 


[1] Verbleib der zusätzlichen Klassen am Standort (ggf).

[2] Vierzügigkeit in Klassenstufen 5 und 6 (Sportklassen)

 

[3] Bis zur Fertigstellung der Grundschule am Standort Oberschule Pierre de Coubertin, danach 3-4 Züge.

[4] Vierzügigkeit im Schuljahr 2014/2015

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen