02.04.2014 - 6.12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 "Nahvers...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung sowie für Stadtentwicklung und Bauen und der Ortsbeirat Golm haben der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Dem Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 29 "Nahversorgungsbereich Golm", Teilbereich Nahversorgung gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.

 

  1. Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 29 "Nahversorgungsbereich Golm“, Teilbereich Nahversorgung wird gemäß § 10 i. V. m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (Anlagen 2 und 3).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen