02.04.2014 - 6.14 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Stadtverordnete Kirsch, Fraktion BürgerBündnis, hat seine Befangenheit erklärt und nimmt an der Beratung und Abstimmung dieser Drucksache nicht teil.

 

Die Ortsbeiräte Eiche, Grube, Golm, Neu Fahrland, Fahrland. Satzkorn, Marquardt und Uetz-Paaren haben der Vorlage zugestimmt bzw. sie zur Kenntnis genommen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der Vorlage mit folgender Änderung in der Anlage 2 zugestimmt:

 

-          Der Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 35 „Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, 58 und 59“ wird in die Priorität 1 I aufgenommen

-          Der Bebauungsplan „dwestlich Humboldtbrücke“ wird in die Priorität 2 I herabgestuft (dieser soll vorrangig nachrücken, wenn Kapazitäten für die Bearbeitung frei werden)

 

Der Ortsbeirat Groß Glienicke hat der Vorlage mit folgender Änderung zugestimmt.

 

Der Ortsbeirat lehnt die unveränderte Einordnung des Bebauungsplans Nr. 19 „Ehemaliger Schießplatz (Groß Glienicke)“ in die Priorität 2 I ab und erwartet seine Einordnung gemäß OBR-Beschluss 13/OBR/0109 in Priorität 1.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Ortsvorsteher von Groß Glienicke beantragt die cküberweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 21 Ja-Stimmen angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2014 bis 2015 gemäß der in Anlage 2 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

Falls  im Zuge der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung weitere Plan- oder Planänderungsverfahren der Verbindlichen Bauleitplanung notwendig werden, ist diesem Bedarf vorrangig Rechnung zu tragen und schnellstmöglich eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über etwaige Folgerungen für andere Planungen herbeizuführen.

 

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Anlagen zur Vorlage