02.04.2014 - 6.17 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 33 "Waldpar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Stadtverordnete Kirsch, FraktionrgerBündnis, hat seine Befangenheit erklärt und nimmt an der Beratung und Abstimmung dieser Vorlage nicht teil.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 33 "Waldpark Großbeerenstraße" ist nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB aufzustellen (gemäß Anlage 1 bis 2); der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Bau GB zu ändern.

 

  1. Die Festlegung der Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung soll für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33  "Waldpark Großbeerenstraße " erst im weiteren Aufstellungsverfahren bestimmt werden.

 

  1. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen DS 06/SVV/0487).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen