02.04.2014 - 6.18 Bebauungsplan Nr. 140 "Steinstraße / Kohlhasenb...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Stadtverordnete Kirsch, Fraktion BürgerBündnis, hat seine Befangenheit erklärt und nimmt an der Beratung und Abstimmung dieser Vorlage nicht teil.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

 

Vom Stadtverordneten Bachmann, Fraktion SPD, wird dem Oberbürgermeister eine Unterschriftensammlung von Anwohnern gegen die Inanspruchnahme von Teilen des Grundstücks mit Baumbestand (Waldfläche) als  Bauland übergeben.

 

 

Nach 3 Diskussionsrednern

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Oberbürgermeister Herr Jakobs beantragt die cküberweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen und übernimmt den Antrag des Stadtverordneten Heuer, Fraktion SPD, die Vorlage ebenfalls in den Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung zu überweisen.

 

Abstimmung:

Die cküberweisung der DS 14/SVV/0119 in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen und die Überweisung in den Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

Persönliche Erklärung:

Am Ende dieses Tagesordnungspunktes erklärt der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt Herr Klipp, dass er es r unredlich halte, der Verwaltung zu unterstellen, dass sie sichr die Entwicklung dieses Gebiet nur auf einen Vorhabenträger konzentriere und nur dessen Konzept umsetzen wolle.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 140 "Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße" ist nach § 2 Abs. 1  aufzustellen (gemäß Anlage 2 bis 3), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8  Abs. 3 Bau GB zu ändern.

 

  1. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (gemäß Anlage 4). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen DS 06/SVV/0487).

 

  1. Die Festlegung der Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung soll für den Bebauungsplan Nr. 140 "Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße" erst im weiteren Aufstellungsverfahren bestimmt werden

 

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Anlagen zur Vorlage