02.04.2014 - 6.21 Einzelhandelskonzept für die Landeshauptstadt P...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ausschuss für  Stadtentwicklung und Bauen und der Hauptausschuss haben der Vorlage zugestimmt.

 

Die Ortsbeiräte Grube, Golm, Fahrland,Satzkorn, Marquardt, Uetz-Paaren und Groß Glienicke haben der Vorlage zugestimmt bzw. sie zur Kenntnis genommen. Der Ortsbeirat Neu Fahrland hat sie abgelehnt; das ablehnende Votum wird von der Ortsvorsteherin Frau Dr. Klockow mündlich untersetzt.

 

 

Der Ortsbeirat Eiche hat der Vorlage mit folgender Änderung im Punkt 1. zugestimmt:

 

  1. Das fortgeschriebene „Einzelhandelskonzept für die Landeshauptstadt Potsdam“ (gemäß  Anlage 1) ist als Orientierungsrahmen für die Einzelhandelsentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam anzuwenden. Ergänzungen im Detail einzelner Standorte bleiben im Zusammenhang mit der Berücksichtigung weiterer bedeutsamer Aspekte, die über die reine  Handelstätigkeit hinausgehen, ausdrücklich vorbehalten.

 

sowie einer  Ergänzung  auf Seite 132 Punkt 6.4.10 Golm/Eiche um einen Textbaustein den Ortsteil Eiche betreffend:

 

Die Bedeutung der in Eiche vorhandenen Handelseinrichtungen ist darin zu würdigen.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Schubert, Fraktion SPD, beantragt die cküberweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen (gemeinsame mit der DS 14/SVV/0236 behandeln).

 

Abstimmung:

Die Rücküberweisung der DS 14/SVV/0150 in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept für die Landeshauptstadt Potsdam“ (gemäß Anlage 1) ist als Konzept der Einzelhandelsentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam anzuwenden.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Einzelhandelskonzept umzusetzen, insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung und des besonderen Städtebaurechts. Dazu sind die Ziele und Leitlinien zu beachten und die zentralen Versorgungsbereiche mit den verfügbaren planungsrechtlichen Mitteln in ihrer Entwicklung zu schützen, Entwicklungs- und Sanierungsziele ggf. anzupassen.

 

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Anlagen zur Vorlage