02.04.2014 - 8.2 Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf die Einbringung der Vorlage wird von den Antragstellerinnen verzichtet.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Landeshauptstadt Potsdam wird in § 1 Abs. 4 d) wie folgt geändert:

 

Wohnungen, die von nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern aus beruflichen Gründen gehalten werden, deren Hauptwohnung sich außerhalb der Landeshauptstadt Potsdam befindet.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 1 Stimmenthaltung.

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Anlagen