02.04.2014 - 8.38 110 kV-Leitung in der Ortslage Golm

Beschluss:
zurückgezogen
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Diese Vorlage wurde von der Antragstellerin zurückgezogen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, schnellstmöglich gutachterlich klären zu lassen, inwieweit die Bundesnetzagentur bzw. die Edis gesetzlich verpflichtet sind, den leistungssteigernden Ausbau der 110 kV-Leitung in der Ortslage Golm finanziell zu tragen.

 

Gleichzeitig soll eine unterirdische Erdverkabelung geprüft werden.