02.04.2014 - 8.45 Sanierungsgebiet "Potsdamer Mitte...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält Herr von Ketteler das beantragte Rederecht.  Er dankt den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung für die Entstehung eines Kompromisses und die Ausarbeitung eines Vorschlagesr den Bereich Hafen/Neuer Lustgarten für die Weisse Flotte und lädt zum 15. Mai 2014 zur Setzung des nächsten Tritons im Lustgarten ein.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat die Vorlage im Vorfeld der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beraten und ihr mit Ergänzungen zugestimmt, deren Wortlaut den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde.

 

Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt Herrn Klipp eingebracht.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. In Abänderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung 13/SVV/0461 vom 06.11.2013 werden die Sanierungsziele im Bereich Hafen/Neuer Lustgarten dahingehend geändert, dass zusätzlichr die Errichtung eines Servicepavillons der Weissen Flotte GmbH die in Anlage 1 dargestellten Fläche 1 am Fuße der Langen Brücke sowie für die Errichtung eines Neubaus der Weissen Flotte für Gastronomie und Verwaltung die Fläche 2 südlich des Neptunbeckens als bebaubare Fläche in die Sanierungsziele aufgenommen werden.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, mit der Weissen Flotte einen Erbbaurechtsvertrag für die in Anlage 2 dargestellte, zur Errichtung des Servicepavillons bauordnungsrechtlich erforderliche Grundstücksfläche auf der Grundlage des Verkehrswertes und mit einer Laufzeit von 50 Jahren abzuschließen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, den bestehenden Betreibervertrag für die Freiflächen am Hafen dahingehend zu ergänzen, dass der Weissen Flotte die Errichtung und der Betrieb eines Wintergartens als provisorischer Anbau an das vorhandene Hafengebäude befristet bis 2023 (analog der Laufzeiten des bestehenden Mietvertrages zwischen Sanierungsträger und Weisser Flotte für das Hafengebäude) ermöglicht wird, unter der Verpflichtung der Weissen Flotte jederzeit bei Abriss des Hotels den Wintergarten entschädigungslos abzubauen. Eine Verlängerung der Vereinbarung über das Jahr 2023 hinaus, analog zum Mietvertrag für das Hafengebäude, soll möglich sein und an den Zeitpunkt eines eventuellen Hotelabrisses gekoppelt werden.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, die in Anlage 1 dargestellte Fläche 2 südlich des Neptunbeckens für den Fall des Hotelabrisses als Standort für die Weisse Flotte zu sichern. Dies soll durch Abschluss eines Vorvertrages erfolgen, der der Weissen Flotte im Falle des Hotelabrisses den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zur Errichtung eines Neubaus auf dieser Fläche  zusichert.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 1 Stimmenthaltung.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen