07.05.2014 - 5.3 Bebauungsplan Nr. 140 "Steinstraße / Kohlhasenb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Stadtverordnete Kirsch, Fraktion BürgerBündnis, hat seine Befangenheit erklärt und nimmt an der Beratung und Abstimmung dieser Vorlage nicht teil.

 

Die  Ausschüsse für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung  sowie für Stadtentwicklung und Bauen haben die Vorlage abgelehnt.

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Jäkel beantragt namens der Fraktion DIE LINKE:

1. Der Punkt 1 wird wie folgt ergänzt:

 

Zuvor ist zu prüfen, wie die geplanten Eingriffe in die vorhandene Waldfläche minimiert werden können. Dazu ist eine Variantenabwägung im Zusammenhang mit der umweltfachlichen Untersuchung durchzuführen.

 

(Im Verlaufe der Diskussion wird der Punkt 2 des Änderungsantrages mit dem Wortlaut:

2. Der Beschlusstext ist um  einen Punkt 4 zu ergänzen:

Der Investor ist zu beauftragen, für die zu bauenden Wohnungen eine Eingangsmiete von 8,50 EURO bis 9,00 EURO nicht zu überschreiten.

von der Antragstellerin zurückgezogen; die Intention bezüglich der Einstiegsmieten mit dem Investor eine freiwillige Vereinbarung zu schließen, ist in die Niederschrift aufzunehmen

 

 

Nach 15 Diskussionsrednern

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Oberbürgermeister Herr Jakobs beantragt den „Schluss der Rednerliste“.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE (Punkt 1) wird

 

mit 25 Ja-Stimmen angenommen,

bei 16 Nein-Stimmen.

 

 

 

Entsprechend dem Antrag der Fraktion Die Andere wird über die Vorlage in namentlicher Abstimmung befunden. Das Ergebnis ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Ebenso ist der Niederschrift die von der Fraktion DIE LINKE beantragte rtliche Wiedergabe der Redebeiträge zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 140 "Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße" ist nach § 2 Abs. 1  aufzustellen (gemäß Anlage 2 bis 3), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8  Abs. 3 Bau GB zu ändern.

Zuvor ist zu prüfen, wie die geplanten Eingriffe in die vorhandene Waldfläche minimiert werden können. Dazu ist eine Variantenabwägung im Zusammenhang mit der umweltfachlichen Untersuchung durchzuführen.

 

  1. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (gemäß Anlage 4). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen DS 06/SVV/0487).

 

  1. Die Festlegung der Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung soll für den Bebauungsplan Nr. 140 "Steinstraße/ Kohlhasenbrücker Straße" erst im weiteren Aufstellungsverfahren bestimmt werden

 

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Abstimmungsergebnis:

(in namentlicher Abstimmung)

mit 24 Ja-Stimmen angenommen,

bei 22 Nein-Stimmen

und 1 Stimmenthaltung.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen