07.05.2014 - 5.5 Einzelhandelskonzept für die Landeshauptstadt P...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Hauptausschuss hat der Vorlage zugestimmt; die Ortsbeiräte Grube, Golm, Fahrland, Satzkorn, Marquardt, Uetz-Paaren und Groß Glienicke haben ihr zugestimmt bzw. sie zur Kenntnis genommen; der Ortsbeirat Neu Fahrland hat  sie abgelehnt.

 

 

Der Ortsbeirat Eiche hat der Vorlage mit folgender Änderung im Punkt 1 zugestimmt:

 

  1. Das fortgeschriebene „Einzelhandelskonzept für die Landeshauptstadt Potsdam“ (gemäß  Anlage 1) ist als Orientierungsrahmen für die Einzelhandelsentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam anzuwenden. Ergänzungen im Detail einzelner Standorte bleiben im Zusammenhang mit der Berücksichtigung weiterer bedeutsamer Aspekte, die über die reine  Handelstätigkeit hinausgehen, ausdrücklich vorbehalten.

 

  1. Seite 132 Punkt 6.4.10 Golm/Eiche ist um einen Textbaustein den Ortsteil Eiche betreffend, zu ergänzen:

 

Die Bedeutung der in Eiche vorhandenen Handelseinrichtungen ist darin zu würdigen.

 

Der Stadtverordnete Jäkel, Fraktion DIE LINKE, erläutert auf Nachfrage die vom Ortsbeirat Eiche beantragte Ergänzung und bittet, die o. g. Punkte einzeln abzustimmen.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Cornelius, Fraktion Potsdamer Demokraten, beantragt:

 

Die Vorlage soll zurückgestellt und der neu gewählten Stadtverordnetenversammlung wieder vorgelegt werden.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 3 Ja-Stimmen.

 

Abstimmung:

Die vom Ortsbeirat Eiche beantragte Änderung im Punkt 1. wird

 

mit 20 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 15 Ja-Stimmen.

 

Abstimmung:

Die vom Ortsbeirat Eiche beantragte Ergänzung auf Seite 132 um einen Textbaustein  wird

 

mit 22 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 18 Ja-Stimmen.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Das fortgeschriebene „Einzelhandelskonzept für die Landeshauptstadt Potsdam“ (gemäß  Anlage 1) ist als Konzept der Einzelhandelsentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam anzuwenden.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Einzelhandelskonzept umzusetzen, insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung und des besonderen Städtebaurechts. Dazu sind die Ziele und Leitlinien zu beachten und die zentralen Versorgungsbereiche mit den verfügbaren planungsrechtlichen Mitteln in ihrer Entwicklung zu schützen, Entwicklungs- und Sanierungsziele ggf. anzupassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen