07.05.2014 - 5.9 Bebauungsplan Nr. 122 ''Kleingärten Babelsberg-...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat festgestellt, dass redaktioneller Änderungsbedarf besteht. Deswegen gibt er zu den beiden Ergänzungsanträgen und zur Beschlussvorlage insgesamt kein Votum ab. Die Stadtverordnetenversammlung soll in ihrer Mai-Sitzung jedoch darüber befinden.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Jäkel beantragt namens der Fraktionen DIE LINKE und SPD:

Die Beschlussvorlage ist um folgende Beschlusspunkte zu erweitern:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur Durchführung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 122-2 “Kleingärten Obere Donarstraße / Concordiaweg“ einen Vorschlag zu erarbeiten, wie ein künftiger Ausbau des Concordiaweges auf das absolute Minimum einer gesicherten Erschließung reduziert werden kann, und einen entsprechenden Vorschlag zur Anpassung der Festsetzungen zu machen. Ein erster Sachstand dazu ist im September 2014 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vorzustellen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, durch einen Mediator ein Mediationsverfahren zwischen Eigentümern und Nutzern der Flächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 122-1 „Glienicker Winkel“ durchführen zu lassen.
  3. Die Landeshauptstadt strebt eine Städtebauliche Vereinbarung mit den Eigentümern und Nutzern der Flächen an, die sowohl dem Primärziel der Sicherung des jetzigen Nutzungsbestandes dient, aber gleichwohl einen Interessenausgleich zwischen Eigentümern und Nutzern berücksichtigt. Im Falle des Zustandekommens einer Städtebaulichen Vereinbarung ist zu prüfen, ob dann noch ein evidentes Planerfordernis besteht. Über das Ergebnis dieser Gespräche ist im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen im September 2014 zu informieren.
  4. Sollte eine Städtebauliche Vereinbarung bis September 2014 nicht erreicht werden, so ist zum Bebauungsplan 122-1 ein auslegungsreifer Bebauungsplanentwurf vorzulegen: Der Bebauungsplanentwurf ist als „Baukörperplan“ mit Festsetzung der jetzigen Bestandssituation als „Baufenster“ zu erstellen. Alle heute als Gärten genutzten Parzellen sind als solche dauerhaft festzusetzen.

 

Abstimmung:

Der o. g. Ergänzungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 122 "Kleingärten Babelsberg-Nord" ist gemäß Anlagen 2 und 3 in folgende Bebauungspläne aufzuteilen: Bebauungsplan Nr. 122-1 "Glienicker Winkel" und Bebauungsplan Nr. 122-2 "Kleingärten Obere Donarstraße / Concordiaweg".

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 122-2 "Kleingärten Obere Donarstraße / Concordiaweg" ist entsprechend der Darstellung in Anlage 4 zu erweitern.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 122-2 "Kleingärten Obere Donarstraße / Concordiaweg" ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (Anlagen 5 und 6).

 

  1. Das Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 122-2 "Kleingärten Obere Donarstraße / Concordiaweg" mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der  Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierungen durchzuführen (Anlage 7).
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur Durchführung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 122-2 “Kleingärten Obere Donarstraße / Concordiaweg“ einen Vorschlag zu erarbeiten, wie ein künftiger Ausbau des Concordiaweges auf das absolute Minimum einer gesicherten Erschließung reduziert werden kann, und einen entsprechenden Vorschlag zur Anpassung der Festsetzungen zu machen. Ein erster Sachstand dazu ist im September 2014 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vorzustellen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, durch einen Mediator ein Mediationsverfahren zwischen Eigentümern und Nutzern der Fchen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 122-1 „Glienicker Winkel“ durchführen zu lassen.
  3. Die Landeshauptstadt strebt eine Städtebauliche Vereinbarung mit den Eigentümern und Nutzern der Flächen an, die sowohl dem Primärziel der Sicherung des jetzigen Nutzungsbestandes dient, aber gleichwohl einen Interessenausgleich zwischen Eigentümern und Nutzern berücksichtigt. Im Falle des Zustandekommens einer Städtebaulichen Vereinbarung ist zu prüfen, ob dann noch ein evidentes Planerfordernis besteht. Über das Ergebnis dieser Gespräche ist im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen im September 2014 zu informieren.
  4. Sollte eine Städtebauliche Vereinbarung bis September 2014 nicht erreicht werden, so ist zum Bebauungsplan 122-1 ein auslegungsreifer Bebauungsplanentwurf vorzulegen: Der Bebauungsplanentwurf ist als „Baukörperplan“ mit Festsetzung der jetzigen Bestandssituation als „Baufenster“ zu erstellen. Alle heute als Gärten genutzten Parzellen sind als solche dauerhaft festzusetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen