07.05.2014 - 5.6 Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brau...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung sowie für Stadtentwicklung und Bauen haben der Vorlage mit Änderungen und Ergänzungen zugestimmt; diese wurden den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht.

 

Mit Schreiben vom 07.05.2014 hat der Oberbürgermeister den Stadtverordneten für die Erläuterung und Entscheidung eine Planskizze zur Verfügung gestellt, in der die Empfehlungen der Beratungen in den beiden Fachausschüssen aufgegriffen worden sind.

Zu den Änderungen und Ergänzungen der beiden Ausschüsse wird eine Kurzeinschätzung, Auswirkungen/Folgen und eine Empfehlungr die Entscheidungsfindung gegeben.

Diese werden vom Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt mündlich untersetzt.

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Jäkel beantragt namens der Fraktion DIE LINKE:

 

Das ehemalige Terrassenrestaurant "Minsk ist entsprechend dem alternativen Entwurf des 1. Preisträgers des Städtebaulichen Wettbewerbs zum Brauhausberg im Bebauungsplanentwurf durch Verzicht auf das über das Terrassenrestaurant hinausgehende westliche Baufenster A5 freizustellen.

 

Die Festsetzungen für das Baufenster über dem ehemaligen Terrassenrestaurant "Minsk" sind bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung (überbaubare Grundstücksflächen, Zahl der Geschosse als Höchstmaß und Oberkante der Gebäude) geschossweise auf den baulichen Bestand zu beschränken.

 

Abstimmung:

Der o. g. Änderungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Änderungsantrag:

Die Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

In die Beschlussvorlage ist ein geänderter Punkt 2 mit folgendem Wortlaut einzufügen:

 

Vor Auslegung sind folgende Änderungen in den Planentwurf und die textlichen Festsetzungen einzuarbeiten:

 

-          Die Baufelder im Bereich WA 4 sind von drei auf zwei zu verringern, ihre Lage ist so zu gestalten, dass wertvoller Baumbestand erhalten bleiben kann und der „Kaiser-Wilhelm-Blick“ mehr Freiheit behält. Die Gebäudeoberkante bei nur 3 Geschossen für alle ist über NHN anzugeben.

 

Aus dem ehemaligen Punkt 2 wird dann Punkt 3 und erhält die Ergänzung:

Unter dieser Maßgabe ist der Entwurf …

 

Abstimmung:

Der o. g. Änderungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 6 Ja-Stimmen.

 

 

Gegen den Vorschlag der stellvertretenden Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, über die vom Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung (vom 17.04.2014) gegebenen Änderungen und Ergänzungen, denen sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen (am 29.04.2014) angeschlossen hat in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fassung - im Block abzustimmen, erhebt sich kein Widerspruch.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen, denen sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen angeschlossen hat:

 

1.        auf den zur Grünfläche südlich der Max-Planck-Straße angrenzenden Baugebieten Festsetzung einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft (im Bereich der Bestandsgaragen) und als Fläche für Pflanzbindungen (im Bereich der Böschung)

(Empfehlung der Verwaltung: dem Änderungsantrag kann gefolgt werden.

Wirtschaftliche Folgerungen entstehen nur bei Dritten.)

 

2.        im Allgemeinen Wohngebiet WA 3 Aufteilung der 3 westlichen Baufelder entsprechend der Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens

(Empfehlung der Verwaltung: dem Änderungsantrag kann gefolgt werden.

r die Wirtschaftlichkeit auf Seiten der Stadtwerke ergibt sich eine Minderung der Flexibilität. Die Änderung deckt sich jedoch mit dem städtebaulichen Konzept.)

 

werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfohlenen Änderungen und Ergänzungen 

 

3.        Festsetzung des Brauereikellers (Fläche H) und der östlich und nördlich angrenzenden Flächen als private Grünflächen, im Zufahrtsbereich der Grundstückserschließung Am Havelblick als Allgemeines Wohngebiet (entsprechend Änderungsantrag 1, 2. Teil)

(Empfehlung der Verwaltung: dem Änderungsantrag kann gefolgt werden.

r die Wirtschaftlichkeit unkritisch, eher entlastend für die Stadtwerke.)

 

4.        Östliche Erweiterung der übrigen Teile der verwaltungsseitig vorgeschlagenen öffentlichen Grünfläche in das Allgemeine Wohngebiet WA 4 bis zur östlichen Grenze der Fläche D mit einer Wegeverbindung zum Kaiser-Wilhelm-Blick (in Orientierung an dem Änderungsantrag 1, 1. Teil)

(Empfehlung der Verwaltung: dem Änderungsantrag kann gefolgt werden.

Damit ist eine Reduzierung der veräerungsfähigen Flächen verknüpft, die jedoch nicht äerst werthaltig sind. Die Reduzierung ist noch vertretbar.)

 

werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfohlene Änderung 

 

5.        Festsetzung eines Gehrechts zugunsten der Allgemeinheit von der Max-Planck-Straße zur Straße Am Havelblick, dessen genaue Wegeführung im Detail im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens mit den statischen Anforderungen, die die Abfangung der Lasten des Hangs erfordert, abzugleichen ist (entsprechend Änderungsantrag 2.2)

(Empfehlung der Verwaltung: der Änderungsantrag wird nicht zur Bestätigung empfohlen. Die Verwaltung behält sich vor, in der weiteren Ausgestaltung eine alternative Wegeführung um das WA 4 herum zu entwickeln.

Dies führt zu einer Kostenmehrung. V.a. die Querung des WA 4 ist wegen aufwendiger technischer Klärungen im Profil Keller-Tiefgarage kostenintensiv und führt zu Wertminderungen des Grundstücks).

 

wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 16 Ja-Stimmen.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfohlene Änderung

 

6.        Festsetzung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fußweg“ von der Max-Planck-Straße zur Straße Am Havelblick (historische Wegebeziehung zur Wackermannshöhe, entsprechend Änderungsantrag 3)

(Empfehlung der Verwaltung: unter Haushaltsvorbehalt positiv.

Dies ist für den Refinanzierungszusammenhang des Bads unkritisch, für die  Realisierung über den städtischen Haushalt jedoch abhängig von der künftigen Einbeziehung in die Investitionsplanung.)

 

wird

 

mit 24 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 22 Ja-Stimmen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfohlene Änderung

 

7.        Verzicht auf die im Allgemeinen Wohngebiet WA 4 entlang der Straße Am Havelblick festgesetzten Stellplätze zum Erhalt hier vorhandener Bäume.

(Empfehlung der Verwaltung: der Änderungsantrag wird nicht zur Bestätigung empfohlen.

Diesen Zusammenhang gibt es nicht.

Der Verzicht führt eher zu Belastungen bei der Verwertung der Grundstücke).

 

wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 7 Ja-Stimmen.

 

Anschließend wird die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.               Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 36-2 “Leipziger Straße/ Brauhausberg“ ist nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB gemäß Anlage 2 zu ändern.

 

2.               Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 36-2 “Leipziger Straße / Brauhausberg“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (Anlagen 3 und 4).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen