15.04.2014 - 2 Informationen der Verwaltung

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Brand in einer WG für Demenzkranke

 

Frau ller-Preinesberger verweist auf Brand in einer WG für Demenzkranke am 13.04.2014 und macht deutlich, dass es bestimmte Kriterien bei derartigen Wohngemeinschaften gibt, die zu beachten sind, z.B. bei der Rettung der Bewohner_innen in Gefahrensituationen. Sie betont, dass damit die betreuten Wohnformen nicht infrage gestellt werden sollen.

 

Herr Hülsebeck (FB Feuerwehr) schildert kurz die Situation und weist darauf hin, dass es viele Wohngemeinschaften in Potsdam gibt, die der Feuerwehr nicht bekannt sind, da diese rein privat organisiert sind. Dies würde den Einsatz aber wesentlich erleichtern, da sich die Rettungskräfte im Vorfeld auf die Situation einrichten können. Nach gegenwärtiger Rechtslage besteht jedoch keine Verpflichtung, sich bei der Feuerwehr zu melden. Auch eine Verpflichtung zur Installierung von Rauchmeldern und anderen baulichen Einrichtungen in Wohngemeinschaften besteht nicht. Hier muss gemeinsam nach einer Lösung im Sinne der Betroffenen und deren Nachbarn gesucht werden. Bereits der Einsatz von Rauchmeldern schafft durch die rechtzeitige Warnung ein Stück Sicherheit. Es ist zu empfehlen, Kontakt zur Feuerwehr aufzunehmen, um in einer Brandschau wichtige Hinweise zum Brandschutz geben zu können.

Er betont, dass es nicht darum geht, diese Wohnform zu verhindern oder abzuschaffen. Wichtig ist, eine höhere Sicherheit für alle herzustellen.

 

Frau Müller-Preinesberger regt an, dafür zu werben, dass sich derartige Wohngemeinschaften bei der Feuerwehr melden und dies in der Leitstelle hinterlegt wird.

 

Aktuelle Information zum Bildungs- und Teilhabepaket

 

Frau Müller-Preinesberger informiert, dass durch das BMAS beabsichtigt wird, alle Länder, außer Hamburg, von dem HKR-Verfahren auszuschließen und die Beteiligung an den Kosten der Unterkunft einzustellen. Hintergrund ist die Auffassung des BMAS, dass zu viel ausgereichte BuT-Mittel aus dem Jahr 2012 an den Bund zurückgezahlt werden sollen.

Somit sollen im April gar keine Bundesmittel und im Mai nur ein Teil der Bundesmittel ausgereicht werden. Sowohl der Städte- und Gemeindebund Brandenburg sowie der Deutsche Städtetag opponieren dagegen.

 

Suppenküche

 

Frau Müller-Preinesberger informiert, dass der Wirtschaftsplan des Kommunalen Immobilien Service (KIS) auch die Kosten für den Neubau Suppenküche beinhaltet. Es wird davon ausgegangen, dass die Kommunalaufsicht der Kreditaufnahme für Neubau zustimmt. Der KIS ist beauftragt, bereits jetzt alle Vorbereitungen in die Wege zu leiten.

Sie geht davon aus, dass der Bescheid der Kommunalaufsicht im Sommer 2014 vorliegt. Parallel wird bereits das Ausschreibungsverfahren vorbereitet.

Das Ausschreibungsverfahren kann erst mit Genehmigung der Kommunalaufsicht begonnen werden. Die Suppenküche verbleibt bis dahin am derzeitigen Übergangsstandort in der Benkertstraße. Die Versorgung der Menschen wird bis zum Umzug in den Neubau über die Cateringgesellschaft des Klinikums „Ernst von Bergmann“ sichergestellt.

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