13.02.2014 - 3.1 Werbeveranstaltungen auf dem Platz am Brandenbu...

Beschluss:
abgelehnt
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Die Einbringung ist bereits in einer früheren Ausschusssitzung erfolgt.

 

 

Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen in seiner Sitzung den Antrag mit 1/4/4 zur Ablehnung empfohlen hat.

 

 

Herr Dr. Naumann greift den Vorschlag aus dem Bauausschuss von der Fraktion Die Andere auf und schlägt die Streichung der Worte von   und nicht kommerzielle   vor.

 

 

Herr Kirsch macht deutlich, dass die Lärmbelästigung, die in der Brandenburger Straße vom Antragsteller nicht gewünscht wird, an dem Alternativstandort Luisenplatz nicht geringer wäre. Er betont, dass die Stadt auch von solchen Veranstaltungen lebe.

 

 

Der Antrag wird in der von Herrn Dr. Naumann vorgeschlagenen Fassung zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, Sondernutzungen für kommerzielle und nicht-kommerzielle Werbeveranstaltungen auf dem Platz am Brandenburger Tor in den Monaten Mai bis September nicht mehr zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

0

Ablehnung:

6

Stimmenthaltung:

2

 

Damit empfiehlt der Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.