13.02.2014 - 3.4 Schulwegsicherung Neue Grundschule Bornstedter ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der KOUL-Ausschuss stimmt dem beantragten Rederecht zu.

 

Frau Degéle (Elternvertretung) nimmt das Rederecht wahr und erläutert, dass ihr Anliegen die Sicherung des Schulweges sei. Anhand einer Skizze stellt sie die Problematik der Querung der Pappelallee dar. Der Gehweg an der Lärmschutzwand hat eine Breite von weniger als 2 Metern. Die Gefahr für die Schulkinder durch Sogwirkung aufgrund der mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h vorbeifahrenden Schwerlastfahrzeuge sei Ihrer Ansicht nach sehr hoch. Aus diesem Grunde bittet sie die Verwaltung geeignete Maßnahmen vorzunehmen und bis dahin die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu reduzieren.

 

 

Herr Wollenberg bringt den Antrag ein. Er macht deutlich, dass es sich bei dem ersten Punkt um einen Prüfauftrag handelt. Der zweite Punkt beinhaltet eine während der Übergangsphase zeitlich eingeschränkte Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h.

 

 

Herr Wustrack (Verkehrsbehörde) informiert über die rechtliche Situation und die begrenzten Möglichkeiten aufgrund der geringen Gehwegbreite (die detaillierten Ausführungen werden dem Protokoll als Anlage beigefügt).

 

Auf verschiedene Nachfragen und Hinweise der Ausschussteilnehmer geht Herr Wustrack ein:

Zum Antragsinhalt: Die Prüfung ist möglich; eine Anordnung wäre zu beanstanden. Der Aspekt der Geschwindigkeitsreduzierung wurde durch die LHP geprüft und entsprechend im KOUL beantwortet (Protokollanlage). Ein etwaiger Beschluss der Stadtverordnetenversammlung mit dem Wortlaut des Beschlussantrages wäre zu beanstanden, da die Gemeindevertretung keine Entscheidungsbefugnis (Organkompetenz) im Hinblick auf bundesrechtlich festgesetzte Vorschriften, besitzt.

Einer Sogwirkung ab 50 km/h - eine etwaige Sogwirkung kann bei einer ortsüblichen Geschwindigkeit von 50 km/h nicht nachgewiesen werden. Dies setzt einen entsprechenden, durch vorbeifahrende Fahrzeuge verursachten Luftdruck voraus, welcher jedoch bei 50 km/h, auch unter Berücksichtigung der örtlichen Verltnisse, allein schon aus technisch und daher formal logischen Gegebenheiten eben aufgrund der zu geringen Strömungsgeschwindigkeit, nicht entstehen kann.

r den menschlichen Körper und eben auch für Kinder, ist diese Sogwirkung erst ab ca. 70 km/h und darüber hinausgehende Geschwindigkeiten, gegeben.

Installation eines Drängelgitters über der Fernwärmeleitung mit Haube - wird in Prüfung einbezogen.

Die entsprechende Aufstellung von Schutzgittern am betreffenden signalisierten Übergang der Pappelallee wird in Folge des KOUL vom 13.02.14 geprüft. Hierbei werden auch solche baulichen Elemente betrachtet, welche evtl. im Nahbereich von Fernwärme-Leitungen liegen bzw. welche auch mittels technischen Vorkehrungen wie Schutzhauben ggf. oberhalb dieser installiert werden können.

Zum Vergleich mit der Anordnung vor der Schule Babelsberg -Ein direkter Vergleich mit dem Standort der Ev. Grundschule in Babelsberg in Bezug auf eine Gleichbehandlung ist hier nicht angezeigt. Die Schule dort hat ihren Hauptzugang direkt von der Rudolf-Breitscheid-Straße aus. Der Schülerverkehr und die Frequentierung ist dementsprechend viel höher. Im Rahmen der Schulwegsicherung wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung im betreffenden Abschnitt der Rudolf-Breitscheid-Stre aufgrund der im Verhältnis zur Anzahl der Kinder äerst geringen Aufstellfläche mit ca. 1,20 m Breite  in Höhe der signalisierten Querung der Fahrbahn und der Tram-Gleise, angeordnet. Eine weitere stark frequentierte Querungsstelle am anderen Ende der Straßenbahnhaltestelle ist unsignalisiert, daher war die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h aus Gründen der Schulwegsicherheit verhältnismäßig und verkehrsbehördlich vertretbar.

 

 

Herr Rietz weist auf die formelle Unzulässigkeit von Punkt 2 des Antrages hin, ein entsprechender Beschluss wäre wegen Unzuständigkeit des SVV zu beanstanden. Er regt daher an, die Punkte 1 und 2 des Antrages getrennt abzustimmen.

 

Dieser Anregung kommt der Ausschuss nach:

 

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlungge beschließen:

 

Es sollen schnellstmöglich Maßnahmen ergriffen werden, um die Querung der Pappelallee im Bereich der Einmündung Georg-Hermann-Allee für die Schüler der neuen Grundschule im Bornstedter Feld sicherer zu gestalten.

 

Der Oberbürgermeister wird daher beauftragt:

 

1.) Maßnahmen zu prüfen, mit denen die Querung in dem bezeichneten Kreuzungsbereich durch eine veränderte Wegeführung und bauliche Maßnahmen wie Trenngitter zwischen Fußweg und Straße kurzfristig deutlich verbessert werden kann.

 

2.) Bis zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen für die Pappelallee zwischen  Ruinenbergstraße und Schlegelstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h morgens zwischen 07.00 - 08.30 Uhr anzuordnen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist in ihrer Sitzung im April 2014 Bericht zu erstatten.

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Abstimmungsergebnis zum Punkt 1 des Antrages:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

 

 

Abstimmungsergebnis zum Punkt 2 des Antrages:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

3

 

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Anlagen