18.02.2014 - 3.13 Integrierte Sportentwicklungsplanung der Landes...

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Herr Prof. Rode informiert, dass der Sportentwicklungsplan in der Märzsitzung vorgestellt wird. Zu den Flächen gibt es klare Vorgaben durch das MBJS. Wo Schulen geplant sind, gibt es entsprechende Vorgaben für Turnhallen und Sportfreiflächen für den Schultyp und die Zügigkeit der Schule. Für Grundschulen 2.800 m² und für Oberschulen 3.045 m². Die Mindestgröße dafür, dass der organisierte Sport partizipiert und Fußballspiel möglich ist, sind 4.050 m².

 

Frau Rademacher erklärt, dass es Anspruch der Verwaltung war, den Schulentwicklungsplan und den Sportentwicklungsplan zusammen zu behandeln. Es gebe viele Berührungspunkte bezüglich der Nutzung und finanziell. Zur Meinungsbildung sind beide auch komplex einzeln zu behandeln. Die ausführliche Behandlung des Sportentwicklungsplanes soll in der Märzsitzung erfolgen.

 

Die Behandlung wird zurückgestellt und erfolgt in der Sitzung am 18.03.2014.

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage