18.02.2014 - 3.6 Hebesatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Dünn  erklärt, dass die Behandlung nicht in die Zuständigkeit des Ausschusses für Bildung und Sport fällt. Er empfiehlt, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen.

 

Herr Exner erutert anhand einer Präsentation die geplante Anpassung der Hebesatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam und erklärt, dass der Hebesatz der Grundsteuer B in den vergangenen zehn Jahren relativ konstant waren. Im interkommunalen Vergleich liege Potsdam mit einem Hebesatz von 493 v. H. im unteren Bereich aller Landeshauptstädte. Eine Erhöhung auf 540 v. H. ergebe eine monatliche Mehrbelastung von rund 1 bis 2 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche. Eine weitere Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer ab dem Jahr 2016 würde von dem dann festzustellenden Finanzierungsbedarf der Landeshauptstadt Potsdam abhängig gemacht.

 

Herr Dünn bedankt sich für die Darstellung.

 

Der Ausschuss für Bildung und Sport nimmt die Hebesatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage