19.03.2014 - 4.1 Kurzfristige Gespräche zur Verlegung der 110-KV...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Fraktion SPD
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 19.03.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Dr. Wegewitz begrüßt die Mitglieder der Bürgerinitiative und lässt über den Rederechtsantrag dieser abstimmen.
Dem Rederechtsantrag wird einstimmig zugestimmt.
Herr Dr. Wegewitz ruft gleichzeitig die Mitteilungsvorlage (DS 14/SVV/0254) der Verwaltung auf, da dieser Bericht über die Prüfung zur 110-KV-Leitung in der Ortslage Golm informiert.
Frau Wersig und Frau Baer nehmen ihr Rederecht wahr:
Sie stellen nochmals klar, dass es keine weitere Zeit mehr beim Stromtrassenbau gibt. In dieser Stadt werden finanzielle Entscheidungen nach persönlichen Interessen getroffen, gesundheitliche sowie technische Risiken werden nicht weiter beachtet. Hinzu kommt die landschaftliche Verunstaltung und optische Abwertung der Umgebung.
Die Kosten werden hier gestaffelt über 5 Jahre verteilt und andere Projekte werden um Millionen aufgestockt.
Die Verhandlungen sind jetzt und die E.DIS wird keine weiteren Eingeständnisse mehr machen.
Hier handelt es sich nicht um ein Luxusproblem, sondern um die Sicherheit und Gesundheit der zukünftigen Generationen.
Herr Krause informiert über mögliche zusätzliche Einnahmen, welche zur Deckung dienen könnten. Durch das Umlegungsverfahren Nr. 5 werden bis zu 2 Mio. € regeneriert, zudem befindet sich im Raum Golm Bauerwartungsland in städtischem Eigentum, welches gewinnbringend veräußert werden kann.
Herr Kümmel (Bereich 921 – Büro des Oberbürgermeisters) informiert aus dem letzten Hauptausschuss am 26.02.2014 und aus der Mitteilungsvorlage 14/SVV/0254.
Herr Exner informiert anhand einer Präsentation über den Investitionshaushalt und die Kreditverpflichtungen der Landeshauptstadt Potsdam sowie die kommunalrechtlichen Auflagen, wonach keine weiteren Kreditaufnahmen mehr möglich sind.
Herr Schultheiß fragt nach Pflichten des Trassenerneuerers und nach Gesetzen, die diese Trassen durch Ortschaften verbieten könnten. Zudem halten kommunale Unternehmen 33 % der Aktien an der E.DIS. Er fragt wie viele Aktienanteil Potsdam davon hält und wer im Aufsichtsrat sitzt.
Herr Schultheiß fragt auch nach einer Kostenübernahme durch die EWP GmbH.
Herr Heinzel stimmt einerseits dem Kämmerer zu, da keine Gelder verfügbar sind und andererseits stimmt er für den Bürger. Hier sei genug geredet, die E.DIS ändert ihre Meinung nicht mehr, daher müssen jetzt Entscheidungen her.
Herr Heinzel bringt folgenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion ein:
„Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Übernahme der Mehrkosten für die unterirdische Leitungsverlegung der 110-KV-Leitung in der Ortslage Golm, dargestellt im Punkt eins und unter Berücksichtigung des Punktes 3 aus der Vorlage 14/SVV/0254, in einer Verwaltungsvorlage in der Aprilsitzung der SVV zum sofortigen Beschluss vorzulegen.
Die im Punkt 1 aufgezeigte Möglichkeit einer Ratenzahlung von 2015 bis 2019 ist in den jeweiligen Haushalt der Landeshauptstadt mit aufzunehmen. Angesichts der zeitlichen Abläufe ist diese Dringlichkeit geboten. Gleichzeitig wird damit E.DIS signalisiert, das eine unterirdische Verlegung der Trasse im Bereich Golm sofort in die Planungen mit einzubeziehen ist.
Das schließt nicht aus, dass die Verhandlungen mit dem Schwerpunkt Bundesnetzagentur zwingend aufgenommen bzw. weiter geführt werden. Ziel dabei ist die Rückzahlung der dann von der Stadt übernommenen Mehrkosten.“
Herr Heinzel betont, dass überall Gefahrenzonen beseitigt werden, bspw. durch Zebrastreifen und Ampeln, um die Gesundheit zu schützen und nachhaltig zu handeln, warum das nicht auch für Golm gelte.
Auch Herr Schüler betont, dass hier jetzt gehandelt werden muss und Entscheidungen folgen müssen. Er stellt die Frage: „Ist uns das städtisches Geld wert? Die Grünen sagen JA!“
Er fragt, warum es sich hier um Investitionen handelt, da ja keine Investitionsmehrung stattfindet.
Herr Exner berichtet aus dem § 47 der KomHKV.
Herr Engels vermutet, dass wohl alle die Erdverkabelung wollen und fragt nach der Kostenübernahmebereitschaft der Bürger.
Herr Schultheiß fragt, ob die MEWAG verschenkt wurde oder ob Vermögen in die E.DIS AG eingebracht wurde.
Herr Exner berichtet über die Gesellschaft kommunaler E.ON edis-Aktionäre mbH welche 33 % der Aktien an der E.DIS hält und Potsdam mit einem Anteil von 1,74 % an dieser GmbH beteiligt ist, jedoch keinen Sitz im Aufsichtsrat inne hat.
Frau Gräf findet das Anliegen der BI für richtig und wichtig, aber der Ausschuss für Finanzen könne nur über ein Gesamtpaket abstimmen und das liegt hier nicht vor.
Herr Wolff fragt, ob dieses Vorhaben gestemmt werden könne, da es investiv ist.
Herr Exner informiert nochmal über die Auflagen der Kommunalaufsicht.
Herr Heinzel meint, wenn man will, kann man auch.
Herr Kaminski kann nicht verstehen, dass noch im Jahr 2014 bewusst auf die Gesundheit der Bürger nicht eingegangen wird. Man muss hier handeln und das „wie“ muss geklärt werden, wenn es sein muss auch in Diskussion mit der Kommunalaufsicht.
Herr Dr. Wegewitz merkt an, dass, wenn es sich hier um nachweisbare Gefahren für die Bürger gehen würde, der Bund einschreiten und hätte Gesetze erlassen müsste. Es besteht keine nachvollziehbare Gefahr und es sollten daher keine öffentlichen Gelder ausgegeben werden.
Er stellt sodann den Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor:
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Ergebnisse der Einwohnerversammlung Golm vom 29.08.2013 zielgerichtet umzusetzen und mit dem Leitungsnetzbetreiber E.DIS kurzfristig Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen,
- Die Verlegung der 110-KV-Leitung aus der Ortslage Golm heraus im Rahmen eines Vertrages zu regeln,
- Die Mehrkosten für eine alternative Trassierung der 110-KV-Leitung als Erdverkabelung im Rahmen einer Entwurfsplanung konkretisieren zu lassen und
- Eine abgemessene Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam an den Mehrkosten als ratierliche Kostenerstattung von mindestens 5 Jahren zu verhandeln.
Für die kurzfristige Absicherung erster planerischer Schritte zur Konkretisierung der Erdkabeltrasse (Leitungsführung, Kosten etc.) werden aus dem Produktkonto 5110300.5431569 Mittel i. H. v. 50.000 € zur Verfügung gestellt.“
Herr Dr. Stark bringt die Idee ein, die Mittel über Spenden zusammenzutragen, da sie gegenwärtig im städtischen Haushalt nicht eingestellt sind.
Herr Exner bringt einen Ergänzungsvorschlag ein:
„Die Einleitung weiterer kostenauslösender Untersuchungen und Planungen steht unter den Bedingungen, dass
a) Vereinbarungen mit allen Eigentümern derjenigen Grundstücke, die infolge der Beseitigung der Freileitung einen Wertzuwachs ihrer Grundstücke erhalten, geschlossen werden. In diesen Vereinbarungen haben sich alle Eigentümer zur Zahlung eines Ausgleichs des Wertzuwachses zu verpflichten. Zuvor sind die Wertzuwächse sachverständig zu ermitteln.
b) Die Zahlung des Ausgleiches binnen der zu vereinbarenden Fälligkeitszeitpunkte auf dem Konto der Landeshauptstadt Potsdam erfolgt ist.
c) Die Kosten für die Vorplanung gesichert sind.
Die alternative Verlegung mittels Erdkabel steht unter den Bedingungen, dass
a) Alle diejenigen Eigentümer, auf deren Grundstücken die künftige Verlegung des Erdkabels erfolgen soll, zuvor dieser Verlegung schriftlich zugestimmt haben.
b) Im Übrigen die Finanzierung gesichert ist.“
Nach kurzer Diskussion zieht Herr Exner den Änderungsantrag zurück, um ihn bis zum Hauptausschuss umzuformulieren.
Kritisiert wurde, dass der Änderungsantrag keine Härtefallregelung besitze und zu sehr vom einzelnen Grundstücksbesitzer ab hänge bzw. vom Einzelnen gestoppt werden könne.
Herr Dr. Wegewitz verbindet die Änderungsanträge der SPD und CDU und stellt diese zur Abstimmung.
Der Hauptausschuss möge beschließen:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der EonEdis kurzfristig Gespräche mit dem Ziel aufzunehmen,
Möglichkeiten zu erörtern, im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages die Verlegung der 110 kV-Leitung aus den Ortslagen Marquardt und Golm heraus zu regeln;
etwaige Mehrkosten für eine alternative Trassierung der 110 kV-Leitung gegenüber einem Ersatzneubau im bisherigen Trassenkorridor zu konkretisieren und
eine Kostenbeteiligung der Landeshauptstadt Potsdam an etwaigen Mehrkosten zu verhandeln, soweit eine Kostenbeteiligung Voraussetzung und Folge des angestrebten städtebaulichen Vertrages sein sollte, und soweit eine anderweitige Umlage etwaiger Mehrkosten rechtlich und tatsächlich nicht möglich ist.
- Vor einer endgütigen Entscheidung sollen Alternative Trassen, insbesondere im Hinblick auf deren kostenmäßigen Auswirkungen, sachverständig untersucht werden. Die Trassierungsalternativen sind mit den örtlichen Bürgerinitiativen im Vorfeld einer möglichen Befassung der Stadtverordnetenversammlung abzustimmen.
- Der Stadtverordnetenversammlung ist in ihrer Sitzung im November ein Sachstandsbericht zu erstatten, sollte der Hauptausschuss diesen Auftrag an den Oberbürgermeister erteilen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Ergebnisse der Einwohnerversammlung Golm vom 29.08.2013 zielgerichtet umzusetzen und mit dem Leitungsnetzbetreiber E.DIS kurzfristig Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen,
- Die Verlegung der 110-KV-Leitung aus der Ortslage Golm heraus im Rahmen eines Vertrages zu regeln,
- Die Mehrkosten für eine alternative Trassierung der 110-KV-Leitung als Erdverkabelung im Rahmen einer Entwurfsplanung konkretisieren zu lassen und
- Eine abgemessene Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam an den Mehrkosten als ratierliche Kostenerstattung von mindestens 5 Jahren zu verhandeln.
Für die kurzfristige Absicherung erster planerischer Schritte zur Konkretisierung der Erdkabeltrasse (Leitungsführung, Kosten etc.) werden aus dem Produktkonto 5110300.5431569 Mittel i. H. v. 50.000 € zur Verfügung gestellt.
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Übernahme der Mehrkosten für die unterirdische Leitungsverlegung der 110-KV-Leitung in der Ortslage Golm, dargestellt im Punkt eins und unter Berücksichtigung des Punktes 3 aus der Vorlage 14/SVV/0254, in einer Verwaltungsvorlage in der Aprilsitzung der SVV zum sofortigen Beschluss vorzulegen.
Die im Punkt 1 aufgezeigte Möglichkeit einer Ratenzahlung von 2015 bis 2019 ist in den jeweiligen Haushalt der Landeshauptstadt mit aufzunehmen. Angesichts der zeitlichen Abläufe ist diese Dringlichkeit geboten. Gleichzeitig wird damit E.DIS signalisiert, das eine unterirdische Verlegung der Trasse im Bereich Golm sofort in die Planungen mit einzubeziehen ist.
Das schließt nicht aus, dass die Verhandlungen mit dem Schwerpunkt Bundesnetzagentur zwingend aufgenommen bzw. weiter geführt werden. Ziel dabei ist die Rückzahlung der dann von der Stadt übernommenen Mehrkosten.
Anlagen
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(wie Dokument)
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