27.03.2014 - 5.1 Anerkennung des Trägers PROFFITI e.V. gemäß § 7...

Beschluss:
vertagt
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Frau Knoblich weist darauf hin, dass sie lediglich die dreiseitige Beschlussvorlage erhalten hat und fragt, ob die anderen JHA- Mitglieder vollständige Unterlagen zur Verfügung haben.

 

Frau Dr. Müller erklärt, dass dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung umfangreiche Unterlagen zur Prüfung vorgelegen haben.

 

Frau Müller-Preinesberger ergänzt, dass der Jugendhilfeausschuss 2009 eine Matrix zur Überprüfung der Anträge auf Anerkennung nach § 75 SGB VIII beschlossen hat. Dabei wurde auch festgelegt, dass der Unterausschuss Jugendhilfeplanung anhand dieser Matrix die Anträge prüft und dem Jugendhilfeausschuss eine Empfehlung gibt. Dieses Verfahren wird nach wie vor umgesetzt.

 

Herr Otto macht darauf aufmerksam, dass sich die Anerkennung nach § 75 SGB VIII auf die gesetzlich vorgeschriebenen Maßgaben zu beschränken hat. Eine subjektive Entscheidung spielt hier keine Rolle.

 

Herr Liebe teilt mit, dass der Unterausschuss dies geprüft und festgestellt hat, dass die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Frau Drohla bittet um Informationen, was der Tger konkret macht.

 

Frau Ukrow (FB Kinder, Jugend und Familie) erklärt, dass der Träger vorwiegend in Schulen Graffiti- und kreative Projekte durchführt. Der Träger ist seit über drei Jahren in der Landeshauptstadt Potsdamtig. Die Fachlichkeit des Trägers ist gegeben. Der Träger hat eine ordentliche Satzung und hat auch ein Konzept eingereicht.

 

Herr Ströber bittet den Jugendhilfeausschuss genau zu prüfen, wer hinter dem Träger steht und ob unter diesem Gesichtspunkt tatsächlich davon auszugehen ist, dass der Träger bereits drei Jahre in Potsdam tätig ist.

 

Frau Frehse-Sevran beantragt, darüber in nicht öffentlicher Sitzung zu beraten.

 

Frau Dr. Müller bittet um Abstimmung über den Antrag zur Geschäftsordnung und damit über die Ergänzung der Tagesordnung um einen nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            11

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