24.04.2014 - 5.1 Anerkennung des Trägers PROFFITI e.V. gemäß § 7...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Ströber weist darauf hin, dass der Träger mindestens drei Jahre in der Landeshauptstadt Potsdam auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sein muss.

 

Frau Pfau (PROFFITI e.V.) informiert, dass sich der Verein 2006 gegründet hat und aus einer Jugendinitiative heraus entstanden ist. Der Verein setzt in der Landeshauptstadt Potsdam innovative Projekte um und arbeitet ehrenamtlich. Die Zusammenarbeit erfolgt mit verschiedenen Kooperationspartnern.

Zum Beispiel wurden ab 2008 Klassenfahrten für Potsdamer Schulklassen des 7. Schuljahres organisiert.

 

Herr Harder fragt, ob es nach der Anerkennung  nach § 75 SGB VIII weitere Schritte gibt und wenn ja, welche dies sind.

 

Frau Pfau erklärt, dass durch die Anerkennung eine Kontinuität der Arbeit erreicht werden soll, da dann auch Förderung beantragt werden kann.

 

Frau Dr. Müller bittet um Abstimmung über den vorliegenden Antrag.

 

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Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

Die Anerkennung des Trägers PROFFITI e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII auf der Grundlage seiner Satzung vom 05.10.2010

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

11

Ablehnung:

  1

 

 

 

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Anlagen