20.03.2014 - 4.1 Weiterentwicklung Rahmenkonzept Bürger- und Beg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Dr. Schröter begrüßt Herrn Kroop (GB 2 - Beauftragter Bürgerhäuser) und erteilt ihm das Wort.

 

Herr Kroop bringt die Vorlage ein. Der Prozess der Weiterentwicklung des Rahmenkonzeptes begann im Frühjahr 2013. Daran beteiligt waren Vertreter der Begegnungshäuser und die Koordinationsstelle der Verwaltung. Eine eigens gegründete Steuerungsgruppe begleitete den Prozess. Mitglieder der Steuerungsgruppe waren Frau Rehbehn, Geschäftsführerin KUBUS gGmbH, Frau Plümecke, Vorstand des Vereins Groß Glienicker Begegnungshaus e.V. und Herr Zeller, Geschäftsführer des Vereins Stadtteilnetzwerk Potsdam-West e.V.. Es fanden insgesamt drei Workshops statt, welche wissenschaftlich begleitet wurden.

Im Ergebnis dessen wurden Kurzdarstellungen aller Bürgerhäuser erarbeitet, die dieser Vorlage auch beiliegen. Die ausgereichte Fortschreibung des Rahmenkonzeptes stellt zunächst das Zwischenergebnis des Prozesses dar. Im Rahmen der Erarbeitung der Fortschreibung wurden die Gemeinsamkeiten der Häuser herausgearbeitet und dargelegt.

Positiv hervorzuheben ist, dass sich in den vergangenen Jahren die Zahl der Nachbarschafts- und Begegnungshäuser fast verdoppelt hat.

 

Frau Rehbehn macht darauf aufmerksam, dass ein neuer Fachbegriff etabliert wurde. Es sei nun nicht mehr die Rede von Bürger- und Begegnungshäusern sondern von Nachbarschafts- und Begegnungshäusern. Die einzelnen Häuser selbst behalten ihre Namen.

 

Frau Plümecke betont die Wichtigkeit der Häuser. Wenn diese nicht existieren würden, bestünde kein so ausgeprägtes Gemeinschaftsgefühl. Es sei daher sehr wichtig, die Häuser weiterhin zu fördern.

 

Herr Dr. Scharfenberg lobt die intensive Arbeit in Ausführung des anlehnenden Beschlusses. Es wurden Voraussetzungen geschaffen, um die Bürgerhäuser zu stabilisieren. An manchen Stellen der Fortschreibung wäre es wünschenswert gewesen detailliertere Informationen zu erhalten. Mit der Formulierung der Förderrichtlinien wird ein umfänglich belastbarer Rahmen geschaffen. Bezüglich der Beschlussvorlage 14/SVV/0047 „Weiterentwicklung des Rahmenkonzept Bürger- und Begegnungshäuser“ wurde seitens der Fraktion DIE LINKE ein Ergänzungsantrag erarbeitet, der wie folgt lautet:

 

Ergänzungsantrag

 

Innerhalb der finanziellen Grundförderung für Nachbarschafts- und Begegnungshäuser sind die sich verändernden Mietkonditionen sowie steigende Betriebs- und Bewirtschaftungskosten zur Sicherung der Arbeit der vorhandenen Einrichtungen zu berücksichtigen.

 

Begründung:

In den einzelnen erfolgreich arbeitenden Einrichtungen sind sowohl durch notwendige Neukonzipierungen und durch sich daraus ergebenden erweiterten Aufgabenfeldern als auch durch eingetretene Betriebskostensteigerungen Ausgabenerfordernisse entstanden, die durch eigenwirtschaftliche Tätigkeit der Träger nicht auszugleichen ist.

Deshalb müssen Anpassungsmöglichkeiten zur Sicherung der Arbeit in angemessener Weise ermöglicht werden.

Zum Beispiel betrifft dies aktuell das Bürgerhaus Stern Zeichen im Stadtteil am Stern, das durch den Auszug der Volkshochschule und des Fachbereiches aus dem Jugendamt einen Mehrbedarf an Förderung haben werden.

 

Frau Schöneich lobt das vielfältige Programm der Häuser. In Bezug auf die Finanzierung der Häuser und der Anzahl der Ehrenkräfte sind Unterschiede festzustellen. Wer entscheidet über die Höhe der Förderung? Reichen die Häuser Anträge ein? Warum sind die auf der letzten Seite der Fortschreibung dargestellten Fragen noch ungeklärt?

 

Frau Dr. Magdowski macht deutlich, dass letztendlich die Stadtverordnetenversammlung über die Gelder entscheidet, die zur Verfügung stehen. In dem ausgereichten Heft „Kurzdarstellung der Bürger- und Begegnungshäuser 2013“ sind die jährlichen Zuwendungen seitens der LHP transparent dargestellt.

 

Herr Kroop ergänzt dahingehend, dass es seit 2008 eine Grundförderung gäbe, über die die Mieten und Betriebskosten gedeckt werden. Des Weiteren fallen Personal- und Sachkosten an, die, wenn sie im Zusammenhang der Erfüllung der Aufgabenprofile stehen, ebenfalls förderungsfähig sind. Im Falle dessen, das Defizite zur Finanzierung bestanden, konnten diese durch partnerschaftliches Arbeiten der Häuser untereinander ausgeglichen werden. Die in der Fortschreibung auf der letzten Seite dargestellten Fragen konnten bis dato noch in keinem Konsens beantwortet werden.

 

Frau Dr. Schröter bezieht sich auf den eingebrachten Ergänzungsantrag. Es sei wichtig, dass finanzielle Veränderungen bei der Grundförderung mit berücksichtigt werden.

 

Herr Dr. Bauer erkundigt sich über mögliche Planungen zur Errichtung von Bürgerhäusern im Bornstedter Feld und Krampnitz.

 

Frau Dr. Magdowski erwidert, dass dazu keine Pläne existieren. Abgesehen davon solle zunächst darauf geachtet werden, dass die bestehenden Häuser ausfinanziert werden können.

 

Frau Morgenroth ergänzt, dass Bürgerhäuser immer aus Bürgerinitiativen, also Bedürfnissen heraus entstanden sind und nicht durch die Stadt initiiert wurden. Bezüglich des Ergänzungsantrages wäre eine Formulierung zur Stärkung des Ehrenamtes wünschenswert.

Eine mögliche Ergänzung könnte zur Stadtverordnetenversammlung am 02.04.14 in Erwägung gezogen werden.

 

Frau Dr. Schröter stellt den eingebrachten Ergänzungsantrag zur Abstimmung:

 

Dem Ergänzungsantrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Frau Dr. Schröter stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die 2. Fortschreibung des Rahmenkonzeptes zur Weiterentwicklung und Steuerung von Nachbarschafts- und Begegnungshäusern in der Landeshauptstadt Potsdam und die darin im Kapitel 8 enthaltenerderrichtlinie werden als Steuerungsinstrument der Landeshauptstadt Potsdam eingesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage