14.01.2014 - 3.10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16 "Zeppeli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein.

 

 

Verschiedene Ausschussmitglieder bewerten die Entwicklung positiv.

 

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 “Zeppelinstraße/Kastanienallee“, Teilbereich Allgemeines Wohngebiet (WA 1 und WA 2) gemäß Anlage 1 entschieden.

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 “Zeppelinstraße/Kastanienallee“, Teilbereich Allgemeines Wohngebiet (WA 1 und WA 2) sowie der dazugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (Anlagen 2, 3 und 4).

 

  1. Der Änderung des Durchführungsvertrags zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zugestimmt, soweit aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert (Anlage 5).
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage