14.01.2014 - 3.4 Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) informiert dass im Ergebnis des bisherigen politischen Beratungsprozesses zur künftigen Trassenführung der Wetzlarer Straße eine Änderung des Beschlusspunktes 1 vorgenommen worden ist, so dass nur die Kerninhalte des Bauungsplanes Gegenstand der Vorlage  sind. Der Beschlusspunkt 1 neu lautet:

  1. " Die künftige Trassenführung der Wetzlarer Straße ist nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn". Die Begründung zum Bebauungsplan ist bis zur öffentlichen Auslegungen entsprechend anzupassen (s. Anlage 4)."

Frau Holtkamp informiert weiterhin über das Ergebnis der Sachrecherche der Verwaltung zu den Themenfeldern

-          künftige Trassenführung der Wetzlarer Bahn

-          Bebauungsplan

-          vertragliche Regelungen sowie

-          zeitliche Bedingungen

 

Die entsprechenden Unterlagen sind den Ausschussmitgliedern ausgereicht worden.

 

 

Herr Jäkel erinnert an den Beschluss des SB-A vom 26.11.2013, worin die Verwaltung beauftragt wurde, die Möglichkeit einer Änderung bezüglich der verkehrstechnischen Lösung entsprechend dem vorgelegten Alternativvorschlag zu prüfen. Er vermisst ein sachgerechtes Prüfergebnis, er sieht keine alternative Karte dazu, die mit der von Prof. Staadt vergleichbar wäre.

Herr Jäkel kritisiert das ausgereichte Papier vom 18.12.2013, weil sich seiner Meinung nach darin mehrere unzutreffende Unterstellungen und Falschaussagen befinden.

Nachfolgende bittet Herr Jäkel in das Protokoll aufzunehmen:

 

-          Der Vorwurf einer engen Kurve in der Alternativplanung entbehrt jeder Grundlage. Die T-förmige Kreuzung an der Bahnunterführung von Prof. Staadt wurde mit gleichen Radien im Alternativplan beibehalten, lediglich um 90 Grad gedreht. Die anschließende Kurve ist nur eine Krümmung um 50 Grad und bereits auf dem Alternativplan mit größerem Radius eingetragen als der bei der T-Kreuzung von der Verwaltung geplante Radius!

-          Die Aussagen zum Lärmschutz sind teils unzutreffend. Die tiefer gelegte Alternativstraße entfaltet weniger Straßenlärm für das Wohngebiet als die Hochlage der Verwaltung. Eine Abschirmung des Bahnlärms entfällt zum Teil, das rde stimmen.

-          Da keine Kurve mit sehr geringem Radius im Alternativvorschlag geplant wurde, kann sich auch nicht, wie behauptet die Sichtbeziehung in unvertretbarem Maß verschlechtern.

-          Die Angabe, dass zwei Signalanlagen hintereinander nicht akzeptiert werden können lässt sich einerseits widerlegen, indem eine Optimierung des Anschlusses der Heinrich-Mann-Alle bereits innerhalb des Plangebietes durchführbar ist. Zum anderen ist festzustellen, dass die Verwaltung mehrfach kurz hintereinander LSA ohne Zutun der Stadtverordneten selber an anderer Stelle beim Hauptbahnhof, in der Friedrich-Engels-Straße, auf der Langen Brücke, beim Landtagsschloss und am Leipziger Dreieck installiert hat.

-          Richtig ist, dass teils hinten liegende Gewerbeflächen anders erschlossen werden müssen. Dies betrifft aber nur die Teilfläche rechts hinten mit einer zusätzlichen Stichstraße. Die Flächen links hinten sind alle auch ohne Mehraufwand über Planstraße 1 erschließbar. Insofern ist die Angabe, dass die Planstraße 2 auf ganzer Länge auf 28 m verbreitert werden müsse falsch.

 

Zusammenfassend äert Herr Jäkel seine Feststellung, dass der Auftrag aus dem SB-Ausschuss nicht erfüllt wurde, sondern nur die Vorbehalte und Vorurteile der Verwaltung vom November erneut niedergeschrieben wurden.

 

 

Herr Pfrogner geht auf die von der Verwaltung in früheren Sitzungen getätigten Äußerungen zur Hochlage ein.

 

 

Herr Dr. Bauer bittet um Zustimmung zum Änderungsantrag der Fraktion Die Andere vom 2.12.23:

Punkt 1 der Ds 13/SVV/0511 erhält folgende neue Fassung:

Die künftige Trassenführung der Wetzlarer Straße zwischen der Heinrich-Mann Allee und der Drewitzer Straße ist nicht mehr Teil des Bebauungsplanes. Sie wird in dem Abschnitt auch nicht entlang der Bahngleise geführt. Die Anhänge der Drucksache sind entsprechend zu ändern.

 

 

Herr Goetzmann (Stadtplanung und Stadterneuerung) macht aufmerksam, dass die Änderung der Verwaltung nicht mit dem Änderungsantrag der Fraktion Die Andere identisch sei. Im Nachgang der Diskussion im Ausschuss wurde die Intention des Antrages so verstanden, dass die Fraktion Die Andere gänzlich auf die Trasse verzichten will. Die Verwaltung hat die Entkoppelung vom Plangebiet vorgenommen. Das bedeutet, dass es im Moment für die Entscheidung über den Bebauungsplan keine Rolle spielt, so dass jetzt auch keine Entscheidung über die Verngerung der Wetzlarer Straße erfolgen muss.

Bzgl. des Hinweises von Herrn Pfrogner entgegnet Herr Goetzmann, dass für die Erschließung des Wohnungsbauvorhabens eine Hoch- bzw. Tieflage erforderlich ist.

 

 

Herr Pfrogner sieht die zentrale Frage in der Verkehrsentwicklung. Realisierungsmöglichkeiten sollten im Plan visuell dargestellt werden.

 

 

Herr Lehmann geht auf die Diskussion von November 2013 ein und erkennt die offenen Punkte und Fragen als beantwortet an. Zusätzlich habe er sich beim LUGV bzgl. des Lärmschutzes erkundigt. Er wurde informiert, dass der Lärm für die Wohnbebauung im Bebauungsplanentwurf der Verwaltung keine Beeinträchtigung darstellt.

Insofern könne er der Verwaltungsvorlage zustimmen.

 

 

Auf die Frage von Herrn Dr. Jacob bzgl. des Wegfalls der Querung der Schrankenanlage geht Herr Goetzmann ein. Er macht aufmerksam, dass der Abschluss einer Eisenbahnkreuzungsvereinbarung erforderlich ist.

 

 

Herr Jäkel fragt nach, um wie viel Meter man die von der Verwaltung geplante Wetzlarer Straße von der Bahn weg verschieben müsste, um ca. 80% der großen Eichen erhalten zu können. Es wird anhand von Karten der Verwaltung sichtbar, dass die Angaben widersprüchlich sind, dass die Straße gar im B-Plangebiet vorgesehen worden ist, etwa 15 Meter versetzt. Nur zugunsten einiger Tennisplätze ist sie dann nachträglich auf die Baumreihe verschoben worden. Bei Umplanung der Tennisplätze könnten die Bäume dauerhaft erhalten werden.

 

 

Herr Kahle (Stadtentwicklung und Verkehrsentwicklung) geht anhand von Karten auf die Verschiebung der Straßentrasse ein. Damit könnten etwa 80 % der Bäume erhalten bleiben. Dazu wäre jedoch ein erheblicher Eingriff in die gewerblichen Flächen erforderlich.

 

 

Herr Volkmann ergänzt, dass dies zur Folge hätte, dass auch die Planstraße 2 verschoben werden müsste.

 

 

Der v.g. Änderungsantrag der Fraktion Die Andere wird zur Abstimmung gestellt:

Abstimmungsergebnis: 1/6/2 damit abgelehnt

 

 

Die von der Verwaltung in der veränderten Fassung vorgelegte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die künftige Trassenführung der Wetzlarer Straße soll im Abschnitt zwischen der Drewitzer Straße und der Heinrich-Mann-Allee auf Flächen außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 124 „Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“ unmittelbar angrenzend an die Flächen der Wetzlarer Bahn erfolgen (gemäß Anlage 1).

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/ Wetzlarer Bahn“ ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (Anlage 2).

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 124 “Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (Anlagen 3 und 4).

 

  1. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt, sofern aus dem weiteren Bebauungsplanverfahren kein Änderungsbedarf mehr resultiert (Anlage 5).
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

3

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage