11.02.2014 - 3.4 Städtebaulicher Ideenwettbewerb Krampnitz

Beschluss:
vertagt
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Herr von der Osten-Sacken beantragt Rederecht für Herrn Dr. Schuster (Brdbg. Architektenkammer).

 

 

Nach Einverständnis der Ausschussmitglieder stellt Herr Dr. Schuster dar, dass ein Wettbewerb eine gute Lösung sei, um von einer Vielzahl von Angeboten das vermeintlich Beste auszuwählen. Er betont, dass hier eine hohe Verantwortung für die Zukunft bestehe und eine Einigkeit zur Zielführung erforderlich sei. Aus diesem Grunde appelliert er dahingehend, bereits bei der Aufgabenstellung auf die soziale Infrastruktur, den Verkehr und die Effizienz von Flächen und Erschließungssystemen einzugehen. Er befürwortet die Durchführung eines 2phasigen offenen Ideenwettbewerbes.

 

 

Herr von Osten-Sacken bringt folgende neue Fassung des gemeinsamen Antrages FDP und SPD ein.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen offenen zweiphasigen städtebaulichen Ideenwettbewerb (nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW2013) für das gesamte Entwicklungsgebiet Kasernengelände Krampnitz durchzuführen. Eine Zusammenarbeit von Architekten, Stadtplanern und Landschaftsarchitekten ist zu empfehlen.

Im Vorfeld sind auf Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen die Aufgabenstellung der Auslobung und die Kriterien zur Bewertung zu erarbeiten und den Stadtverordneten zum Beschluss vorzulegen.

 

 

Herr Goetzmann (Stadtplanung und Stadterneuerung) stellt eingangs die Personen vor, die mit dem Fortgang der Entwicklungsmaßnahme Krampnitz zu tun haben:

Herr Nicke - Geschäftsführer der Gesellschaft Entwicklungsträger Potsdam

Herr Hubert Lakenbrink Mitarbeiter der für das Projekt gegründeten Tochtergesellschaft und zuständig für die Projekt

Herr Stephan Jung LHP r die Steuerung dieser Maßnahmen.

 

Herr Goetzmann ruft den geltenden Beschlussstand zum B-Plan 107 in Erinnerung (beruht auf einer Planung der TG Potsdam, die seinerzeit unkritisch und vor allem ohne jegliche Forderung nach wettbewerblichen Verfahren vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen und der Stadtverordnetenversammlung übernommen wurde). Bei den Vorbereitenden Untersuchungen sind umfassende Überlegungen im Hinblick auf Umwelt und Natur und erforderliche Ordnungsmaßnahmen geführt worden.

Aus Sicht der Verwaltung ist es nicht sinnvoll, einen städtebaulichen Ideenwettbewerb über den Gesamtbereich vorzunehmen.

Vielmehr regt die Verwaltung an, wesentliche Teilbereiche im Entwicklungsgebiet durch entsprechende Wettbewerbsverfahren zu überprüfen, wie:

-          Eingangsbereich an der B 2?, Turm mit Pförtnergebäude, Bereich Offizierskasino und Fähnrichsheim, Bereich Seepromenade;

-          Konkretisierung und Überprüfung des städtebaulichen Prinzips der Anger-Dörfer im zentralen Bereich unmittelbar westlich der Anger(Klinker)-Höfe;

-          „erste“ Ideensammlung für den Bereich Heizkraftwerk und  Kohlelager;

-          städtebauliche und freiraumplanerische Überprüfung des Bereiches des geplanten Sportplatzes (Freiraum historischer Reitplatz)

 

Der „äere“ Ring der Anger-Höfe muss zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht weiter betrachtet und untersucht werden. Eine vertiefende Betrachtung macht in diesem Bereich erst im weiteren Verlauf der Entwicklung Sinn, sobald entsprechende Vermarktungserfahrungen im zentralen Bereich der Anger-Höfe vorliegen und entsprechend einbezogen werden können.

Das gleiche gilt für den Bereich der „Schönen Aussicht“.

 

Einen entsprechenden Modifizierungsvorschlag hat die Verwaltung den Antragstellern unterbreitet.

 

Weiterhin macht Herr Goetzmann aufmerksam, dass im Moment noch die kommunalaufsichtliche Genehmigung für das Entwicklungsdefizit in Höhe von 10,7 Mio. € fehlt. Der Antrag ist bei der Kommunalaufsicht in Bearbeitung und diese chte u. a. wissen, welche Risiken auf Einnahmen bzw. Ausgabenseite bzw. Bauablaufseite (Zeitplanung) bestehen. Deshalb ist es Aufgabe sicherzustellen, dass in Richtung der Kommunalaufsicht die Rückäerung erfolgen kann, dass alle Risiken geprüft worden sind und keine weiteren Risikien (etwa durch einen langwierigen und teuren Wettbewerb mit unbekanntem Ergebnis entstehen).

 

 

Herr Nicke (Entwicklungsträger Bornstedter Feld) verweist ergänzend auf die Thematik Zeitachse und Kosten. Ein 2stufiger Wettbewerb würde mit ca. 400 500 T€ zu Buche schlagen. Die Kommunalaufsicht prüft gegenwärtig die Einnahmen- und Ausgabenseite.

Die Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme ist arealweise vorgesehen, d.h. erst wenn ein Bereich in den Vertrieb geht, wird mit dem nächsten Bereich begonnen.

Unter Beachtung der Zeitachse rde durch die Erarbeitung der Aufgabenstellung mit einer Entscheidung nicht vor September/Oktober 2014 zu rechnen sein. D.h. erst Ende des 1. Quartals 2015 könnte in die 2. Stufe mit konkreten Entwürfen gegangen werden. Im Endeffekt be es eine Zeitverschiebung ins Jahr 2016.

Jetzt gibt es aber die Absicht, die Beschlüsse für den Bebauungsplan auf den Weg zu bringen.

 

 

Herr Lehmann bringt folgenden Änderungsantrag der Fraktion CDU/ANW ein:

"Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Kasernengelände Krampnitz die folgenden Wettbewerbsverfahren durchzuführen. Die Verfahren sollen für die jeweiligen Bereiche als Grundlage für zu erstellende Teil-Bebauungspläne dienen:

-          Eingangsbereich zum Gebiet an der B 2 mit der zukünftigen Gewerbenutzung und dem historischen  Offizierskasino (städtebaulicher Wettbewerb).

-          Uferpark mit Freizeit-, Erholungsnutzung und Uferpromenade (Realisierungswettbewerb).

-          Sportanlagen und Sportfunktionsgebäude im Zentrum des Entwicklungsgebietes (Realisierungswettbewerb).

-          Konkretisierung der Angerdörfer (kombinierte Investoren/Architektenverfahren).

-          Kleinhäuser im Bergviertel (alte Ketziner Straße). Hier ist es sinnvoll, mit mehreren Architekten Haustypen als Ersatz für marode Bausubstanz zu entwickeln (Workshop-Verfahren)

-          Schöne Aussicht am Aasberg (Workshop-Verfahren zur Qualifizierung der Bautypologien).

-          Nicht bebaubare und zu schützende Übergangszonen und Biotope zur Döberitzer Heide und zu den westlich angrenzenden Landwirtschaftsflächen (freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb).

 

 

Herr Menzel verweist auf die Beschlusslage. Die Beschlussfassung ist unter dem Vorbehalt erfolgt, dass die Bedenken zur Verkehrsentwicklung nachhaltig zu lösen sind. Herr Menzel fragt nach dem Umgang mit der Auflage 3c des Bescheids zum Zielabweichungsverfahren der Gemeinsamen Landesplanung. In wie weit sei die Ankündigung des Beigeordneten, gegen den Bescheid der Gemeinsamen Landesplanung in Klage zu gehen, umgesetzt worden.

 

 

Herr Kutzmutz äert, dass er keine Einwände gegen die Durchführung eines offenen städtebaulichen Realisierungswettbewerbs habe. Zugleich bringt er zum Ausdruck, dass er jedoch seit dem Wettbewerb Langer Stall der Durchführung von Wettbewerben nicht mehr so offen gegenüber stünde.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es eine Reihe von Problemen, die nicht durch städtebauliche Wettbewerbe gelöst werden können, wie die soziale Infrastruktur und der Verkehr.

Er ist auch der Auffassung, dass je klarer die Aufgabenstellung sei, umso besser auch das Wettbewerbsergebnis ausfällt.

 

 

Herr Goetzmann teilt zur Frage von Herrn Menzel mit, dass mit dem Beschluss zur Entwicklungssatzung die Maßgabe erfolgt, vierteljährlich der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Dieser Maßgabe ist die Verwaltung bereits zweimal nachgekommen, die 3. Berichterstattung ist für die März-STVV vorbereitet worden. In den Berichterstattungen erfolgte die Mitteilung, dass für die Erledigung dieses Auftrages entsprechende Finanzmittel erforderlich sind. Für größere zu beauftragende Gutachten stehen im Haushalt keine finanziellen Mittel zur Verfügung, insofern müsse die kommunalaufsichtliche Genehmigung abgewartet werden und diese Gutachten dann aus dem Treuhandvermögen bezahlt werden. .

Bzgl. der Thematik Landschaftsschutzgebiet Klage gegen die Auflage 3c des Zielabweichungsverfahrens hat die Landesplanungsabteilung Ziel und Zweck dieser Auflage erläutert. Inhalt sei, dass ein Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet nicht ohne ein naturschutzrechtliches Verfahren erfolgen darf.

Eine Klageführung ist daher nicht mehr erforderlich, da dieses Verfahren ohnehin von der Stadt vorgesehen war.

 

 

Herr Heuer äert, dass er in Kenntnis der unterschiedlichen Äerungen, für einen gesamtheitlichen Ansatz wirbt. Die Vorbereitenden Untersuchungen sind gut. Seines Erachtens reduziere sich das Risiko, wenn verschiedene Lösungen vorliegen. Er plädiert nochmals für die Durchführung eines Gesamtwettbewerbes, und keine partikuläre Vornahme.

 

 

Herr Kirsch äert stellvertretend für seine Fraktion, dass es gut sei, wenn die Maßnahme vorangehe. Dafür sind finanzielle Mittel erforderlich und dies bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsicht. Den Vorschlag der CDU-Fraktion hält er für vernünftig, ein schrittweises Vorangehen sei gut.

 

 

Herr Goetzmann betont, dass ein entscheidender Punkt weniger die Frage des Umgriffs sei, sondern worüber gesprochen wird. Die Ebene der Ideen sei immer unverbindlich. Die Betrachtung müsse realisierungsbezogen sein und nicht partikulär.

Er stellt nochmals dar, dass die Durchführung eines Wettbewerbes nur sinnvoll sei, wenn der sehr stark realisierungsbezogen ist.

 

 

Herr Klipp ergänzt, dass die Fläche zwischen den Angerdörfern als private und nicht öffentliche Grünflächen festgesetzt werden werden sollen..

Die Kommunalaufsicht wird kritisch einschätzen, wie die Risiken eines solchen Wettbewerbes eingeschätzt werden.

Er bittet diesen Antrag nicht zu unterstützen.

 

 

Herr von Osten-Sacken äert, dass er ein städtebauliches Konzept insgesamt für erforderlich hält. Die Vorlage einer schlüssigen Gesamtkonzeption zur Infrastruktur und Straßenerschließung würde seines Erachtens auch die Vermarktungssituation verbessern.

 

 

Herr Jäkel bestätigt, dass ein insgesamt schlüssiges Konzept benötigt wird, Bedarfe für Schulen/Kindertagesstätten, Versorgungseinrichtungen, Verkehrslösungen sind noch nicht geklärt.

Ausnahme sei hier die "Schöne Aussicht/Aasberg" verweist jedoch auf den Vorbehalt der geforderten Abstimmung mit den Bauern.

 

 

Herr Kirsch stellt den Geschäftsordnungsantrag die DS nochmals zur Beratung in den Fraktionen zurück zu stellen.

Herr Heuer spricht dafür, dagegen spricht niemand.

Abstimmung des GO-Antrages: 10/1/0

 

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Anlagen zur Vorlage