11.03.2014 - 3.3 Bebauungsplan Nr. 141 "Entwicklungsbereich Kram...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Herr Jung (Projektsteuerung für den FB Stadtplanung und Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein. Er erläutert die historische Ausgangslage für die Planung, das städtebauliche Konzept vom März 2008 und dessen Schwächen, insbesondere die umfangreiche Einfamilienhausplanung und die fehlende Einbeziehung des Sees. Wegen der aktuell zu beobachtenden Vermarktungstendenzen ist es ein guter Zeitpunkt für eine Neuplanung. Der Aufstellungsbeschluss für den 1. Teilbereich berücksichtigt weitgehend die Ziele der ursprünglichen Drucksache. Als weitere Planungsschritte ist zunächst vorgesehen, die Zeit während der Wahlphase für Voruntersuchungen zu nutzen. So sollen u.a. die aus dem Zielabweichungsverfahren geforderten Untersuchungen zeitnah beauftragt (finanziert) werden, erst anschließend ist die Vorentwurfsplanung vorgesehen (in zweiter Jahreshälfte 2014). Die einzelnen Beschlusspunkte werden von Herrn Jung näher erläutert.

 

Herr Jäkel erinnert an die Voraussetzungen im Plangebiet und stellt einen Antrag zur Ergänzung eines weiteren (fünften) Beschlusspunktes, in dem die Planung und Freihaltung einer straßenbahntauglichen Trasse unter Berücksichtigung der Gesamtentwicklung des Areals berücksichtigt wird, auch wenn die Planung in Teilbereiche aufgeteilt wird. Dabei kann die Anbindung außerhalb des Gesamtgeltungsbereichs zunächst unberücksichtigt bleiben. Für den künftigen Umfang einer möglichen Trasse ist aber die Gesamtentwicklung maßgeblich.

 

Herr Heuer weist darauf hin, dass die Verkehrsplanung ohnehin noch aussteht. Unabhängig, ob eine Straßenbahn oder andere ÖPNV-Anbindungen vorgesehen werden, hat er Bedenken bezüglich der Schulentwicklungsplanung, da im Entwicklungsgebiet eine weiterführende Schule nicht vorgesehen ist. Es folgt die Frage nach der weiteren Zeitschiene. Ebenso bestehen Bedenken bezüglich möglicher Auswirkungen der laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen. Die Planung findet auf derzeit nicht städtischen Flächen statt und das OLG wird erst im Sommer entscheiden. Was passiert bei Zulassung weiterer Instanzen?

 

Herr Dr. Bauer bestätigt die von Herrn Jäkel formulierten Antrag zur Straßenbahnoption, bittet aber ggf. um Ergänzung des Antrags zur Thematik der sozialen Infrastruktur (ausreichend Sportflächen)

 

Herr Goetzmann stellt zunächst deutlich klar, dass im vergleichsweise angeführten Bornstedter Feld ausreichend Flächen für soziale Infrastrukturen vorgesehen sind. Die im weiteren Planungsprozess zu berücksichtigenden Belange der sozialen Infrastruktur sind im Aufstellungsbeschluss ausreichend formuliert. Er empfiehlt auf diesen zusätzlichen Beschlusspunkt (soz. Infrastruktur) zu verzichten. Zudem verweist er auf den bereits bestehenden gesonderten Beschluss zur Straßenbahntrasse. Herr Jäkel sollte klarstellen, worauf sich sein Ergänzungsantrag bezieht (BP Nr. 141 oder Nr. 141-1 Punkt 2 oder 4 der Beschlussvorlage?).

Herr Goetzmann erläutert weiter, dass ein vorgesehener Doppelstandort für eine Schule am Nedlitzer Holz aus städtebaulicher Sicht sehr sinnvoll ist, da dort kurz- bis mittelfristig eine Straßenbahnanbindung möglich wäre. Zudem kann damit eine gleichmäßige Versorgung der Planungsräume 102 (Neu Fahrland, Fahrland, Satzkorn, Marquardt, Uetz-Paaren) und 201 (Bornim-Bornstedt, Nedlitz, Am Ruinenberg, Rote Kaserne) gewährleistet werden. Die Suche nach noch mehr Alternativen kann ggf. noch mehr Hindernisse zur Realisierung eines Schulstandortes schaffen. Die Standorteinordnung wird natürlich im weiteren Planverfahren in den Blick genommen.

Zur Frage von möglichen Behinderungen aufgrund der Eigentumssituation erläutert Herr Goetzmann die Vorteile des Instruments Entwicklungsmaßnahme, fußend auf dem Zügigkeitsgebot im besonderen Städtebaurecht. Die Kommune kann sich in das Eigentum einbringen, unabhängig von rechtlichen Streitigkeiten um Eigentum und Entschädigung.

 

Herr Klipp weist darüber hinaus auf die verbesserten Chancen der Stadt im Zuge der laufenden Rechtsstreitigkeiten hin. Wichtig ist jedoch das zügige Vorankommen der städtebaulichen Entwicklung.

 

Herr Schütt verweist auf die erforderliche Ausschreibung zur Untersuchung der verkehrlichen Erschließung im Sinne des Vollzugs des SVV-Beschluss.

 

Es wird abschließend vorgeschlagen, aus formellen Gründen besser den Beschlusspunkt 2 um das Thema straßenbahntaugliche Trasse entsprechend zu ergänzen, anstatt einen weiteren Beschlusspunkt hinzuzufügen. Die zu überprüfenden Belange der sozialen Infrastruktur werden bereits umfassend in der Vorlage erläutert, so dass hierzu keine Ergänzungen der Vorlage erforderlich sind.

 

Die entsprechend ergänzte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Antrag zur Beschlussfassung :

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.  Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 107 „Kaserne Krampnitz“ wird aufgehoben (gemäß Anlage 2).

2.  Der Bebauungsplan Nr. 141 „Entwicklungsbereich Krampnitz“  ist für den Bereich der Satzung über den Entwicklungsbereich „Krampnitz“ nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlage 3 und 4). Dabei ist eine straßenbahntaugliche Erschließungstrasse für den ÖPNV im Plangebiet auszuweisen.

3.  Der Bebauungsplan Nr. 141 „Entwicklungsbereich Krampnitz“ soll schrittweise in Abhängigkeit der geplanten Umsetzungsschritte im Entwicklungsbereich „Krampnitz“ in mehrere eigenständige Teil-Bebauungspläne aufgegliedert werden (gemäß Anlage 5).

4.  Der Bebauungsplan Nr. 141-1 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Süd“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB vorgezogen aufzustellen (gemäß Anlage 6 und 7).

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage