11.03.2014 - 3.9 Bebauungsplan Nr. 140 "Steinstraße / Kohlhasenb...

Beschluss:
vertagt
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Herr Kirsch ist als Vorhabenträger auch zu diesem TOP befangen.

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und stellt den aktuellen Stand des Konzeptes vor: Wohnnutzung, Erhalt des Baumbestands an der Kohlhasenbrücker Straße. Sie weist auf die ausdrückliche Einbeziehung der baumbestandenen Fläche an der Kohlhasenbrücker Straße in den Geltungsbereich in einer Tiefe von 20 m hin, da eine entsprechende Sicherung im Bebauungsplan beabsichtigt ist. Für diesen Bebauungsplan ist ebenfalls eine FNP-Änderung erforderlich.

 

Herr Bachmann äußert Bedenken zu der Planung, da das Grundstück seiner Einschätzung nach zu 1/3 aus Baurechtsflächen und 2/3 aus Baumbestand besteht und zudem eine weitere FNP-Änderung erforderlich ist.

 

Auch Herr Pfrogner kann das Konzept nicht befürworten und empfiehlt die Vorstellung im Gestaltungsrat, was von Herrn Kirsch bestätigt wird.

 

Herr Heuer stellt klar, dass es in Potsdam kein Standard ist, Waldflächen in Anspruch zu nehmen. Es handelt sich dort um hochwertigen Altbaumbestand (Eichen, Kiefern etc.), und er hält das Vorhaben an diesem Standort für hochspekulativ und nicht geeignet.

 

Die gerade erst erfolgte Beschlussfassung der SVV über den FNP wird nach Ansicht von Herrn Pfrogner in Frage gestellt, wenn bereits jetzt schon Änderungen vorgesehen werden.

 

Herr Lehmann schlägt vor, die Fläche anteilig in etwa 50/50 zu bebauen. Er hält diesen Standort für geeignet, da die früheren Garagen dort ein erheblicher Schandfleck waren. Die Kohlhasenbrücker Straße kann seiner Ansicht nach etwas Leben vertragen. Die Planung könnte jedoch noch modifiziert werden.

 

Das Verwaltungshandeln wird von Herrn Klipp begründet: es handelt sich um eine Vorlage zum Aufstellungsbeschluss / Einleitung eines Planverfahrens, um eine Abwägung der unterschiedlichen Interessen und Belange vorzunehmen zu können. Auch Herr Goetzmann verweist auf den Prozess des Flächennutzungsplans und dessen Entwicklung.

 

Herr Dr. Bauer sieht den FNP jedoch als Dokument der langfristigen Planung, von der der vorliegende Aufstellungsbeschluss abweicht.

 

Nach Ansicht von Herrn Heuer sind lediglich die leergeräumten Flächen für eine Bebauung geeignet. 

 

Herr Bachmann erkundigt sich, wie viele weitere FNP-Änderungsverfahren zu erwarten sind. Nach Auskunft von Herrn Goetzmann werden es nach aktuellem Stand nicht unter 10 Verfahren sein.

 

Nach Ansicht von Herrn Bachmann ist kein öffentliches Interesse für eine FNP-Änderung abzusehen, da auch keine öffentlichen Flächen geschaffen werden.

 

Herr Jäkel weist darauf hin, dass es sich um einen Aufstellungsbeschluss handelt. Die Diskussion läuft aber bereits in Richtung Planungskonzept. Die Beschlussvorlage sieht zunächst vor, die Eignung der Flächen für Bebauung zu überprüfen. Die Planung ist ergebnisoffen, auch der Umfang der Bebaubarkeit ist derzeit nicht absehbar. Eine Abwägung der Waldbelange mit der Verträglichkeit der Bebauung ist im kommenden Abwägungsprozess sinnvoll. Ebenso eine Öffentliche Debatte. Vorliegend ist nur eine Abstimmung zur Einleitung eines Planungsprozesses erforderlich.

 

Auch Frau Holtkamp empfiehlt, sich nicht zu sehr am präsentierten Konzept festhalten und verweist vielmehr auf die Planungsziele (Erschließung, Beachtung Umweltaspekte, Wohnbebauung). Der Standort scheint zunächst geeignet, da eine optimale Erschließung gegeben ist.

 

Herr Heuer stellt klar, dass es sich laut aktueller Pressemeldung um Wohnungseigentum handeln soll und nicht  um Mietwohnungsraum.

 

Herr Pfrogner stellt zwei Anträge:

  1. Das Vorhaben soll im Gestaltungsrat vorstellt werden.
  2. Eine abschließende Behandlung soll erst in der nächsten Sitzung unter Vorlage eines Luftbildes erfolgen.

 

Die SBA-Mitglieder erklären sich damit einverstanden.

Die abschießende Behandlung erfolgt in der nächsten Sitzung am 25.03.2014.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

 

Ablehnung:

 

Stimmenthaltung:

 

 

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Anlagen zur Vorlage