11.03.2014 - 3.11 Bebauungsplan Nr. 32 "Innovationspark Michendor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Gemäß dem politischen Willen soll auf dem SAGO-Gelände eine Tierbetreuungseinrichtung errichtet werden. Die Fläche befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Michendorfer Chaussee“. Ursprünglich war dort eine Großinvestition vorgesehen. Um die Zulässigkeit von Tierbetreuungseinrichtungen klarzustellen, soll die Begründung zum Bebauungsplan ergänzt werden. Entsprechend anzupassen ist zugleich ein Vertrag mit der PEG, in dem ursprünglich eine Weiterveräußerung an lediglich einen (Groß-)Investor vereinbart war.

 

Diskussionsbedarf besteht zu dieser Vorlage nicht.

 

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Antrag zur Beschlussfassung :

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Planungsziele des Bebauungsplans Nr. 32 “Innovationspark Michendorfer Chaussee“ werden an die aktuelle Situation angepasst, die entsprechend aktualisierte Begründung wird gemäß Anlage 1 gebilligt.

 

  1. Im Lichte dieser aktualisierten Abwägung wird entschieden, die Festsetzungen des Bebauungsplans (s. Anlage 2) nicht zu ändern.

 

  1. Die mit der Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (PEG) geschlossene Vereinbarung über den Vollzug dieses Bebauungsplans wird dahin gehend geändert, dass auf eine Verpflichtung zur ausschließlichen Weiterveräerung der gesamten Fläche an nur einen Erwerber verzichtet wird.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage