11.03.2014 - 3.16 Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brau...

Beschluss:
vertagt
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und bittet zunächst um eine 1. Lesung in der heutigen Sitzung. Es ist noch eine Verschiebung der Verkehrsfläche Max-Planck-Straße erforderlich und die Planunterlagen sowie die Begründung müssen entsprechend noch überarbeitet werden. Die überarbeiteten Unterlagen sollen dem SB-Ausschuss voraussichtlich in der Sitzung am 08.04. vorgelegt werden. Im Weiteren erläutert Frau Holtkamp den bisherigen Planungsablauf und stellt dar, auf welche Weise die Stadtverordneten in die Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs einbezogen waren. Der hochbauliche Realisierungswettbewerb wurde unmittelbar anschließend durch die Stadtwerke Potsdam ausgelobt, der erste Preisträge ist zwischenzeitlich mit der Vorbereitung des Badneubaus beauftragt worden.

 

Herr Jäkel hat zunächst eine formale Bitte: Planzeichnungen sollen möglichst im lesbaren Format ausgereicht werden, zumindest für stadtpolitisch wichtige Planungen. Des Weiteren ist die Grünverbindung in Richtung Havelufer seiner Ansicht nach zu schmal. Auch mögliche Blickbeziehungen sind für ihn nicht erkennbar. Es sollte geprüft werden, ob auf die Winkelzüge des Grünzugs verzichtet werden könnte.

 

Nach Aussage von Frau Holtkamp wurden die Sichtbezüge intensiv geprüft und waren auch wichtiges Thema im Wettbewerb.

 

Bezüglich der Planformate bittet Herr Goetzmann mit Rücksicht auf den hohen organisatorischen Aufwand zur Ausreichung der Vorlagen um unbürokratische Meldung an den Fachbereich, falls größere Pläne zu bestimmten Vorlagen gewünscht sind.

 

Herr Heuer macht deutlich, dass mit der politischen Entscheidung für den Neubau des Bads am Brauhausberg zugleich auch eine Entscheidung für eine entsprechende Bebauungsdichte auf den angrenzenden Flächen verknüpft war. Er erkundigt sich nach weiteren Ansichten für die Hangbebauung im WA 4 (hoher baulicher Aufwand, Geländemodellierung?). Darauf erläutert Herr Goetzmann, dass die Kellerschosse im Hangbereich liegen werden.

 

Herr Pfrogner nimmt Bezug auf das Terrassenrestaurant, welches im Begründungstext fälschlicherweise als früheres Ausflugslokal bezeichnet sei. Eine Wohnnutzung ist seiner Ansicht nach im Terrassenrestaurantgebäude nicht geeignet. Des Weiteren sei das Gebäude von Herrn Hinze dreigeschossig – und nicht – wie in der Planzeichnung ausgewiesen - zweigeschossig.

 

Herr Goetzmann erläutert die vorgesehene Festsetzung des Terrassenrestaurants als WA, wodurch dort WA-verträgliche Nutzungen möglich sind (Vergnügungsstätte wäre nicht zulässig). Eine Restaurant-Nutzung bleibt weiterhin planungsrechtlich möglich, soll aber nicht ausdrücklich festgeschrieben werden.

 

Herr Kirsch erinnert zugleich an die Zugriffsmöglichkeit über die städtische Gesellschaft bei einer künftigen Nutzungsabsicht.

 

Auf erneute Nachfrage betont Herr Goetzmann ausdrücklich: eine normale Restaurantnutzung ist an dieser Stelle zulässig.

 

Die 2. Lesung zu dieser Vorlage soll in der SBA-Sitzung am 08.04.2014 erfolgen

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Anlagen zur Vorlage