25.03.2014 - 3.2 Städtebaulicher Ideenwettbewerb Krampnitz

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr v. d. Osten bringt den Änderungsantrag der FDP-Fraktion ein und erläutert diesen.

Herr Goetzmann erinnert an den Vorschlag, die Bereiche I, II, III und IV durch Wettbewerbe zu qualifizieren.

 

 

Es wird diskutiert, wie aus den unterschiedlichen Änderungsanträgen ein konsensfähiger Antrag formuliert werden kann. Es wird festgestellt, dass die ersten fünf Anstriche der Anträge von CDU/ANW und SPD identisch sind.

Anstrich sieben wird von der Verwaltung sehr kritisch gesehen, da gerade im Bereich der Übergänge zur Döberitzer Heide Konflikte zwischen Ergebnissen eines Wettbewerbs und behördlich zu beurteilenden Erforderlichkeiten aus dem Themenfeld Ausgleich und Ersatz zu erwarten sind.

 

 

Herr Dr. Bauer und Herr v. d. Osten äußern sich kritisch zu den Angerdörfern und teilen ihre Bedenken mit, dass die Angerdörfer zu gleichförmig werden könnten. Herr Goetzmann stellt klar, dass im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung bereits eine erhebliche Bandbreite an Ausformungen entwickelt wurde, und dass im Zuge der Konkretisierung des Vorhabens in dem vorgeschlagenen Investorenwettbewerb, diese Ergebnisse nochmals kritisch geprüft werden sollen.

 

 

Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 25.03.2014 wird mit 2/3/6 abgelehnt.

 

In der Diskussion einigt man sich, den weitestgehenden Antrag (Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 10.03.2014) als Grundlage zu nehmen und dort Änderungen vorzunehmen. Der Änderungsantrag CDU/ANW hat sich mit der Übernahme entsprechender Positionen erledigt.

 

 

Die entsprechend geänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Kasernengelände Krampnitz die folgenden Wettbewerbsverfahren durchzuführen. Die Verfahren sollen für die jeweiligen Bereiche als Grundlage für zu erstellende Teil-Bebauungspläne dienen:

-   Eingangsbereich zum Gebiet an der B 2 mit der zukünftigen Nutzung
    der Kasinogebäude (städtebaulicher Wettbewerb)

-   Uferpark mit Freizeit-, Erholungsnutzung und Uferpromenade
    (Realisierungswettbewerb)

-   Sportanlagen und Sportfunktionsgebäude im Zentrum des
    Entwicklungsgebietes (Realisierungswettbewerb)

-   Konkretisierung der „Angerhöfe“ (kombinierte Investoren/
    Architektenverfahren)

-   Kleinhäuser im Bergviertel (alte Ketziner Straße). Hier ist es sinnvoll, mit
    mehreren Architekten Haustypen als Ersatz für marode Bausubstanz zu
    entwickeln (Workshop-Verfahren).

-   Erste“ Ideensammlung für den Bereich Heizkraftwerk und Kohle-
    lager.

-   Schöne Aussicht am Aasberg (Workshop-Verfahren zur Qualifizierung
    der Bautypologien).

-   Nicht bebaubare und zu schützende Übergangszonen und Biotope zur
    Döberitzer Heide und zu den westlich angrenzenden Landwirtschafts-
    flächen (freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb)

Erst nach Abschluss der Klärungen, in welcher Form der Aasberg in die Planungen eingeht, soll auch hier ein Teil-Bebauungsplan erarbeitet werden.

Grundsätzlich soll bei allen Teilwettbewerben die Einbettung in das Gesamtgebiet beachtet werden.

  1. Der Oberbürgermeister wird, parallel zur weiteren Präzisierung der Bebauung einen Plan für den Bereich des Entwicklungsgebietes Krampnitz vorzulegen, der auf der Basis der Voruntersuchung Kaserne Krampnitz die inneren und äeren Beziehungen des Entwicklungsgebietes (vgl. u.a. S. 157ff; VU Kaserne Krampnitz) in einem detailierten gesamtplanerischen Ansatz vereint.
    Unter berücksichtigung der Erfahrungen vorangegangener Entwicklungsmaßnahmen in der Landeshauptstadt Potsdam soll der Plan die folgenden Bereiche umfassen:

- Sozialräumliche Entwicklung (Bevölkerungsstruktur, soziale Einrichtungen wie Kita,

  Schulen, Freizeit, Kultur, medizinische Versorgung, Altenpflege)

- Versorgungseinrichtungen (Gastronomie, Einzelhandel)

- Verkehrskonzept (innere Erschließung, äere Anbindung)

- Energetisches Konzept (CO2-Bilanz)

- Ziele für Landschaftsplanung, Grünordnungsplanung

- Flächenbilanz (Verwertung, Zuordnung)

- Weitere Infrastruktur (Wasser, Abwasser, Abfall)

Ein erster Bericht soll im Sommer 2015 vorgelegt und veröffentlicht werden. In die Erarbeitung sind die Ortsbeiräte der umliegenden Ortsteile, die Stadtverordneten und das Büro für Bürgerbeteiligung einzubeziehen.
Entsprechend der Fortentwicklung der Entwicklungsmaßnahme ist der Bericht fortzuschreiben und der Stadtverordnetenversammlunghrlich aktualisiert vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

10

Ablehnung:

  0

Stimmenthaltung:

  1

 

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Anlagen zur Vorlage