11.11.2013 - 8.29 Einhaltung von Barrierefreiheit auf der Branden...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird namens der Fraktion DIE LINKE von der Stadtverordneten Schulze eingebracht.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch regelmäßige Kontrollen dafür Sorge zu tragen, dass entsprechend der gültigen  S a t z u n g  über Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt Potsdam vom 01.01.2002, der Stadtordnung vom 04.06.2003 sowie in Umsetzung des Lokalen Teilhabeplanes der Landeshauptstadt Potsdam die Barrierefreiheit auf der Brandenburger Straße ständig sichergestellt wird.

 

Über die eingeleiteten Maßnahmen zur Umsetzung dieses Auftrages ist die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 04. Dezember 2013 zu informieren.

 

Bei Zuwiderhandlung wird entsprechend der gültigen Satzung, § 14 Beseitigungspflicht, das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Potsdam aktiv.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=7394&TOLFDNR=86624&selfaction=print